Vorlage - 110/2015
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Der Stadtrat beschließt die Abdeckung der Personalkosten in Höhe von 250 T€ aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Wernigerode GmbH.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme: 250 T€ Deckungskreis 1
Deckungsquelle: Buchungsstelle 5.3.5.01.4651000
Begründung:
Die Personalaufwendungen bilden einen erheblichen Teil des Ressourcenaufwandes der Gesamtaufwendungen. Ihre Veranschlagung richtet sich ausdrücklich nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen (§ 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Den Haushaltsgrundsätzen, Haushaltsklarheit- und –wahrheit sowie der Wirtschaftlichkeit folgend, sind die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen sorgfältig zu schätzen.
Im Vorbericht wurde auf der Seite 11 dazu ausgeführt, dass neben der Einrechnung einer 2,4%igen Tarifsteigerung aus langjährigen Erfahrungen heraus, eine 5%ige Kürzung der Ansätze für die Personalaufwendungen erfolgte. Damit wurde nach den allgemeinen Planungsgrundsätzen des § 9 Abs. 2 und des § 15 Abs. 2 GemHVO – Doppik – gehandelt.
Die Personalaufwendungen sind im Deckungskreis 1 zusammengefasst. Somit berechtigen Mehrerträge zu Mehraufwendungen.
Für das Jahresende werden Aufwendungen von 26.705,6 T€ erwartet. Dies entspricht einem überplanmäßigen Aufwand von 101,1 %, gemessen am Haushaltsansatz in Höhe von 26.413,2 T€.
Der abzudeckende Mehraufwand von 292,4 T€ u. a. muss zu 154,7 T€ auf die Tatsache der Tarifeinigung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft zum 01.07.2015 für die Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen Kindereinrichtungen zurückgeführt werden. Dies war zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht abzusehen.
Gleichzeitig sind Mehrerlöse aus Zuweisungen des Arbeitsamtes und der KOBA von 42 T€ gegenwärtig entstanden. Diese mindern die abzudeckenden Mehraufwendungen auf 250 T€ für das laufende Haushaltsjahr 2015. Die Abweichung zum Ansatz beträgt 0,9 % und rechtfertigt die im Vorbericht dargelegte Vorgehensweise der Verwaltung bei der Planaufstellung.
Gaffert
Oberbürgermeister