Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - 083/2015  

Betreff: Entgeltordnung für städtische Sportstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Dalichow
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Schule Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Stary, Angelika
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
05.11.2015 
06./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
19.11.2015 
09./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
23.11.2015 
08/15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
25.11.2015 
07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
10.12.2015 
07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen  (83/15)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für städtische Sportstätten in Wernigerode.        


Finanzielle Auswirkungen:                            ca. 1.500,00 € Mehreinnahmen

Buchungsstelle:  4.2.4.01.4321000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte     


Begründung:

 

Die aktuelle Entgeltordnung für städtische Sportstätten stammt aus dem Jahre 2007. In den letzten acht Jahren haben sich die Unterhaltungskosten der städtischen Sportstätten, z. B. aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der Energie und Lohnsteigerungen im Handwerk deutlich erhöht. Daher wurden zu Beginn des Jahres 2015 gemeinsam mit der Kämmerei auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung die tatsächlichen Kosten je Sportstätte berechnet. Es wurde festgestellt, dass die alten Entgelte nicht mit den momentanen Bewirtschaftungs- und Werterhaltungskosten vereinbar sind und diese daher angepasst werden müssen.

 

Im Zuge der Überarbeitung wurden ebenfalls die Vergabegrundsätze angepasst, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass nicht alle Nutzer erfasst waren. Um für die Nutzer eine Übersichtlichkeit herzustellen, wurde die Entgeltordnung auf 2 Entgeltkategorien reduziert.

 

Den Wernigeröder Sportvereinen stehen die städtischen Sportstätten weiterhin kostenlos für den Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb zur Verfügung.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Änderung Entgeltordnung (52 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsvorlage 083_01_15 (44 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsvorlage 083-02-2015 (44 KB)