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Vorlage - 070/2015  

Betreff: 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Schattenberg
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Schattenberg, Kerstin
Beratungsfolge:
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
08.10.2015 
08./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.10.2015 
06./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (070/2015)
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
28.10.2015 
09./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
zeitw. Ausschuss "Ortsentwicklung Schierke" Vorberatung
03.11.2015 
04./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des zeitweiligen Ausschusses "Ortsentwicklung Schierke" ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
05.11.2015 
06./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Wernigerode.

 

                  


Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Ja – siehe Anlage

 

                  


Begründung:

 

Die Stadt Wernigerode strebt die Entwicklung eines Ganzjahreserlebnisbereichs am Winterberg in Schierke als inhaltliche Fortsetzung der bereits abgeschlossenen Investitionen im Rahmen der Ortsentwicklung (Vorhaben 1 Ausbau Straße Am Winterbergtor | Vorhaben 2 Bau Parkhaus Schierke) an. Dazu werden diverse Investoren angesprochen. Grundlage für ein privates Investment ist allerdings die Erschließung des Geländes durch die Stadt Wernigerode.

 

Im Zuge eines ambitionierten Zeitplanes will die privat organisierte Winterberg Schierke GmbH (WSG) unter anderem eine ganzjährig bewirtschaftete Kabinenseilbahn errichten. Hinzu kommen betriebsbedingte Technik- und Nebengebäude sowie die Beschaffung und Installation einer Beschneiungstechnik sowie der Bau eines Speicherteiches.

 

Weitere Bestandteile der Investitionen sind der Bau von weiteren Gebäuden, die später zur Nutzung an die Betreiber der Gastronomie, des Skiverleihs sowie der Skischule verpachtet werden sollen. Außerdem sind öffentliche Toiletten vorgesehen. Es ist außerdem notwendig Hangerschließungsmaßnahmen inkl. Pistenbau vorzunehmen sowie die Versorgungsinfrastruktur herzurichten. In diesem Rahmen entstehen auch Kosten aus der Waldumwandlung sowie für  Ersatzmaßnahmen. Die vermutlich endgültige Abgrenzung der Investitionen und damit die Festlegung der städtischen Anteile erfolgt in der 44. KW durch Gespräche mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Der städtische Investitionsanteil bei der Entwicklung des Ganzjahreserlebnisgebietes Winterberg Schierke liegt bei brutto 9,9 Mio. €. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen einer Förderung das herausgehobene Landesinteresse bekundet und einem Fördersatz in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten zugesagt. Somit reduziert sich der städtische Eigenanteil auf 990.000€.

 

Weiterhin weist der Nachtragshaushalt die Abrisskosten für das ehemalige Hotel Heinrich-Heine in Schierke aus. Im Rahmen der laufenden Investitionsgespräche mit einer Investorengruppe wurde deutlich, dass der Komplex nicht dauerhaft einer Revitalisierung zuzuführen ist. Die Stadt hat sich deshalb entschlossen unter der Nutzung einer 2/3 Förderung aus dem Stadtumbau Ost Programm den Abriss noch in diesem Jahr vorzubereiten.

 

Der Nachtragshaushalt wird benötigt um die Stadt in Lage zu versetzen notwendige Investitionen noch in diesem Jahr ausschreiben zu können. Der Nachtragshaushalt wird mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen, so dass er auch auf die Jahre 2016 und 2017 ausstrahlt. Für die Ausgabepositionen wird ein Sperrvermerk integriert, der festlegt, dass Ausgaben nur getätigt werden, wenn eine Fördermittelzusage des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kopie von 1. Nachtrag 2015 15.10.2015 (190 KB)    
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