Vorlage - 064/2015
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Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen in Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum und nicht unter die „Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung“ fallen, eine Versorgung mit Fernwärme vorzunehmen, so dies aus Sicht des Versorgungsunternehmens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Begründung:
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
Gez. Schatz
Fraktionsvorsitzende