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Vorlage - 047/2015  

Betreff: Überprüfung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Weber
CDU/HG-Fraktion
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
24.06.2015 
04./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
02.07.2015 
04./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.09.2015 
05./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
17.09.2015 
05./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
05.11.2015 
06./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode aus dem Geschäftsgang genommen   

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) Anträge zur Überprüfung bzw. zur Wiederholungsprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst gem. Paragraph 20 I Nr. 6 und 7 sowie Paragraph 21 I Nr. 6 und 7 des StUG unter Einbeziehung der Rosenholz-Dateien für folgenden Personenkreis zu stellen, soweit diese vor dem 12. Januar 1972 geboren wurden:

a)      Oberbürgermeister

b)      Stadträte

c)       Ortsbürgermeister

  1. Der Oberbürgermeister, die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Ortsbürgermeister werden mit ihrer Kenntnis auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR überprüft und werden aufgefordert, alle dazu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kenntnisnahme gemäß StUG zu dokumentieren.
  2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) Anträge zur Überprüfung bzw. zur Wiederholungsprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst gem. §20 I Nr. 6d sowie §21 I Nr. 6d des StUG unter Einbeziehung der Rosenholz-Dateien für folgenden Personenkreis zu stellen, soweit diese nach dem 12. Januar 1972 geboren wurden:

a)      Dezernenten

b)      Amtsleiter und vergleichbare Beschäftigte gem. §20 I Nr. 6d sowie §21 I Nr. 6d des StUG

  1. Der Präsident des Stadtrates wird zur Abgabe der Anträge auf Überprüfung bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermächtigt. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem zeitweiligen Ausschuss zur Auswertung vorgelegt und sowohl dem Präsidium als auch den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
  2. Der Stadtrat bildet einen zeitweiligen Ausschuss zur Bewertung der Ergebnisse der Überprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird aus der Mitte der Mitglieder dieses zeitweilig tätigen Ausschusses gewählt. Der zeitweilige Ausschuss, der nach Eingang der Prüfungsergebnisse einberufen wird, tagt nichtöffentlich und unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der überprüften Personen. 
  1. Im Falle einer Belastung wird der oder dem Betroffenen durch den Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung das Recht auf Anhörung gewährt. Der Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses berichtet dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Ergebnisse der Überprüfung unter Nennung des Namen des/ der Betroffenen.

                      


Finanzielle Auswirkungen: keine

                       


Begründung:

Seit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) am 20. Dezember 1991 haben die Mitglieder des Stadtrates in der ersten, zweiten, dritten und vierten Wahlperiode auf Grundlage entsprechender Beschlüsse beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR eine Überprüfung bzw. Wiederholungsprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst gem. Paragraph 20 I Nr. 6 und 7 sowie Paragraph 21 I Nr. 6 und 7 des StUG beantragt. In der vergangenen sowie in der aktuellen Wahlperiode fand diese Überprüfung nicht statt.

 

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt in den Paragraphen 20 und 21 hierbei das Recht kommunaler Vertretungskörperschaften auf eine solche Auskunft. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Überprüfung nicht über die offizielle oder inoffizielle Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit hinausgeht.

 

Auch vor dem Hintergrund einer stetigen öffentlichen Diskussion zur Aufarbeitung des SED-Unrechtsregimes, sollten die Mitglieder des Wernigeröder Stadtrates ihren Beitrag zum Aufarbeitungsprozess leisten.

 

i.A. der CDU/ Haus & Grund – Fraktion

 

Unterschrift André Weber.jpeg

 

André Weber

Stadtrat

              

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsvorlage 47_01_2015 (75 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsvorlage 47_02_2015 (71 KB)    
Anlage 3 3 Aenderungsvorlage047_03_2015 (77 KB)    
Anlage 4 4 Aenderung047_04_2015 (43 KB)