Vorlage - 042/2015
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Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung (Anschlusssatzung).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Eine Wärmeversorgung aus dem örtlichen Fernwärmenetz hilft lokal Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren, da beim Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung aus Erdgas gleichzeitig Strom und Wärme gewonnen werden. Der Strom wird ins Elektroenergienetz eingespeist und die Wärme wird über Fernwärmeleitungen zu den einzelnen Verbrauchern transportiert. Durch die kombinierte Strom- und Fernwärmeerzeugung in den Blockheizkraftwerken werden die Luftschadstoffbelastungen insgesamt reduziert. Somit besteht ein dringendes öffentliches Interesse, die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete in der Stadt Wernigerode zu erweitern, um die Energiebilanz der Stadt zu verbessern und den Zielvorgaben des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wernigerode sowie des „Klima-Bündnis“, welchem die Stadt Wernigerode seit 1995 angehört, weiterhin gerecht zu werden.
Um diese Gebietserweiterungen vornehmen zu können, ist jedoch die Überarbeitung der Fernwärmesatzung der Stadt Wernigerode erforderlich. Ebenso wurde die Satzung den zwischenzeitlich geänderten Gesetzesgrundlagen angepasst.
Da diese Überarbeitung sehr umfangreich war, wurde nicht eine erneute Änderung der Satzung vorgenommen, sondern die Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung neu aufgestellt.
Um rationelle Gebietsabgrenzungen zu erreichen, haben im Rahmen der Überarbeitung der Satzung unter anderem mehrfach Gespräche und Abstimmungen auch zum Satzungsinhalt mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH als leitendes Wirtschaftsunternehmen stattgefunden.
Die vorgenommenen Anpassungen sind der Synopse (Gegenüberstellung der 2. und 3. Satzungsänderung zu der Neufassung) zu entnehmen. Die neuen und konkretisierten Gebietsausweisungen sind in verschiedenen Plänen dargestellt.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
1. Satzungstext
2. Begründung
3. Synopse