Vorlage - 040/2015
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Der Stadtrat beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl zum Amt des Oberbürgermeisters am
12. April 2015 ist gültig.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Gegenstand der Vorlage:
Gültigkeit der Wahl zum Amt des Oberbürgermeisters
Begründung:
Der Wahlausschuss der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2015 das Endergebnis für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode festgestellt.
Von 29109 Wahlberechtigten haben 11193 Wähler (38,5 %) insgesamt 11081 gültige Stimmen abgegeben. Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Bewerber wie folgt:
Gaffert, Peter 7430
Miede, Michael (PIRATEN) 462
Wetzel, Sabine (GRÜNE) 3189
Damit wurde Herr Peter Gaffert mit 67,0% der gültigen Stimmen zum Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode gewählt.
Dieses Ergebnis wurde entsprechend § 42 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) im Amtsblatt der Stadt Wernigerode am 25.04.2015 öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist wurde kein Wahleinspruch erhoben.
Nach § 51 Abs.1 i.V.m. § 52 Abs.1 Nr.1 KWG LSA trifft der Stadtrat die o. g. Entscheidung.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
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1 | Urkunde OB (37 KB) |