Vorlage - 111/2014
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Der Stadtrat beschließt:
Die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister wird mit Wirkung vom 01. August 2015 auf monatlich 241,00 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Gesamtkosten der Maßnahme:
Ausgaben: 1.1.1.01 5011000 732,00 Euro Mehrkosten /Jahr
Gegenstand der Vorlage:
Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister
Begründung:
Der Oberbürgermeister erhält derzeit 180,00 € / Monat Aufwandsentschädigung. Inzwischen hat sich auch die Kommunalbesoldungsverordnung geändert. In § 7 KomBesVO wird für Bürgermeister von Kommunen zwischen 30.000 und 50.000 Einwohnern bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung ein Rahmen von 241,00 bis 271,00 € benannt.
Der derzeitige Oberbürgermeister schlägt die Untergrenze von 241,00 € / Monat vor, beginnend ab dem 01.08.2015. Mit der zwischenzeitlichen Oberbürgermeisterwahl wird damit eine gewisse Personenunabhängigkeit sichergestellt, auch wenn der derzeitige Oberbürgermeister wieder als OB-Kandidat antritt.
Heinrich
Stellv. des Oberbürgermeisters