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Vorlage - 093/2014  

Betreff: Einmalzuschuss an die Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Heinrich
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
06.11.2014 
07./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen  (093/2014)
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
20.11.2014 
11./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Kulturausschuss Vorberatung
24.11.2014 
06./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2014 
06./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
04.12.2014 
08./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (093/2014)

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Wernigerode gewährt der Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH
über die mit Vertrag vom 23.Juni 2014 zugesicherten Mittel hinaus einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100.000 €. Dieser ist im Zeitraum bis einschließlich 2018 in jährlichen Anteilen zur Erhöhung der Zahlungen an die nach Haustarif arbeitenden Mitarbeiter der GmbH zweckgebunden einzusetzen.

     


Finanzielle Auswirkungen:

Einmalig im Jahr 2014: 100.000€ im Produkt: 2.6.2.01. 7316000 Musikpflege

Deckung:                       100.000€ im Produkt 5.3.5.01. 4651000 Gewinnabführung Stadtwerke

     


Begründung:

Mit Datum vom 19.12.2013 schloss das Land SA mit der PKOW GmbH einen 5 jährigen Fördervertrag bis einschließlich 2018 unter der Voraussetzung, dass auch die Gesellschafter verbindliche jährliche Zuschüsse geben. Ein vom Land vorgegebener Bestandteil des Vertrages ist das verpflichtende Ziel einer Steigerung der Gehälter im Haustarifvertrag auf 90% des Flächentarifes.

 

Dazu sind vom Land und den Gesellschaftern in die Verträge Dynamisierungsanteile aufgenommen worden, die zusammen jährlichen Steigerungen der Lohnsummen von 2% entsprechen. Die Stadt Wernigerode hat auf der Basis des Stadtratsbeschlusses 014/2014 mit Datum vom 23.Juni 2014 einen entsprechenden Vertrag mit dem PKOW geschlossen.

 

Ausgehend von den Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages der DOV in den Jahren 2010 bis 2014 ist das Niveau des noch geltenden Haustarifvertrages nach zwischenzeitlichen ca. 77% auf aktuell unter 70% gefallen. Angesichts erwarteter Tarifsteigerungen parallel zum TVöD in den nächsten Jahren ist mit der bisher vereinbarten Dynamisierung von jährlich 2% eine Bewegung in Richtung 90% nicht erreichbar.

 

Der Vertreter der DOV hat am 9.September 2014 in der Gesellschafterversammlung im Rahmen der laufenden Gespräche zur Neufassung des Haustarifvertrages auf diese Entwicklung hingewiesen und auch darauf, dass das PKOW damit derzeit bezüglich der Lohnentwicklung der Musiker die „Rote Laterne“ in SA trägt. Die DOV hat die Gesellschafter gebeten, zusätzliche Mittel für die Dynamisierung des Haustarifvertrages aufzubringen und dazu mindestens eine Verdopplung der bisher vereinbarten Dynamisierungsmittel vorzusehen. (Die Erreichung des Zieles von 90% des Flächentarifes würde jährlich mehr als 300.000 € erfordern.)

 

Die Dynamisierungsanteile der Stadt Wernigerode im oben genannten Vertrag sind für 2014 mit 5.812,24 € und dann für jedes Folgejahr mit zuzüglichen Steigerungen von ca. 6.000 € vorgegeben. Das entspricht über die Laufzeit des Vertrages ca.90.000 €.

 

Die Verteilung der zusätzlichen Summe von 100.000 € auf die Laufzeit der Förderperiode bis 2018  würde damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Gehälter und zur tatsächlichen Wieder - Annäherung an den Flächentarifvertrag leisten. Bei einer Steigerung des TVKO um jährlich 2% entsprechend der Annahme des Landes SA könnte damit wieder ein Niveau von etwa 73 % erreicht werden, soweit die anderen Gesellschafter ebenso verfahren können, entsprechend höher.

 

Die Einmalzahlung soll anteilig für die 5 Geschäftsjahre von 2014 bis 2018 verwendet werden.  

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

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