Vorlage - 080/2014
|
|
In Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2015 beschließt der Stadtrat:
1. Die Wahl zum Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Wernigerode wird am 12. April 2015 durchgeführt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 26. April 2015 statt.
Die Wahlzeit für Haupt- und Stichwahl wird auf 8:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt.
2. Die in der Anlage beigefügte Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters und die öffentliche Bekanntmachung der Oberbürgermeisterwahl erfolgt am 24. Januar 2015 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode. Des Weiteren erfolgt die Veröffentlichung der Stellenausschreibung in den Gesamtausgaben der Tageszeitungen Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung sowie auf der Internetseite der Stadt Wernigerode.
3. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters wird auf den 16. März 2015, 18:00 Uhr festgesetzt.
4. Als Wahlleiter ist Herr Hans-Joachim Kühne, Wernigerode, Eisenberg 13 und als stellvertretender Wahlleiter Herr Volker Friedrich, Wernigerode, Am Horstberg 18 bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 33.500,00 €
Finanzierung: Planentwurf 2015 Produkt 1.2.1.01
Begründung:
Am 13.04.2008 wurde Herr Gaffert durch die Bürger der Stadt Wernigerode zum Oberbürgermeister gewählt und erhielt mit Wirkung vom 01.08.2008 die Ernennungsurkunde. Damit endet seine siebenjährige Amtszeit am 31.07.2015.
zu 1.)
Die Wahl des Oberbürgermeisters hat nach § 63 Abs.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Gemäß § 5 Abs.2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Stadtrat den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Oberbürgermeisters.
Der vorgeschlagene Termin 12.04.2015 liegt in dieser Frist und würde einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl gewährleisten. Im Falle, dass am Wahltag auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen fällt, hat nach § 30 Abs.3 KWG LSA frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl stattzufinden. Als Termin wird der frühestmögliche Termin mit dem 26.04.2014 vorgeschlagen.
Seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz gibt es keine Einwände gegen diese Termine.
Als Wahlzeit wird 8:00 bis 18:00 Uhr vorgeschlagen. Es gibt keine Gründe von der bei allen anderen Wahlen bewährten Zeit abzuweichen.
zu 2.)
Nach § 63 Abs.2 KVG LSA hat die Bewerberfindung für die Stelle des Oberbürgermeisters durch Stellenausschreibung zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Stellenausschreibung ist eine wesentliche Vorschrift, deren Verletzung zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens führen kann. Die Ausschreibung muss spätestens zwei Monate vor dem Wahltag erfolgen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Ausschreibung.
Eine ordnungsgemäße Ausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Neben dem in der Hauptsatzung vorgesehenen Bekanntmachungsorgan dem Amtsblatt wird die Stellenausschreibung auch auf der Internetseite der Stadt Wernigerode erfolgen. Auf Grund der überregionalen Bedeutung der Stadt Wernigerode innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt sollten auch die beiden Tageszeitungen Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung einbezogen werden.
zu 3.)
Die Ausschreibung muss das Ende der Bewerbungsfrist enthalten. Das Ende ist nach § 30 Abs.1 KWG LSA frühestens der 27. Tag und spätestens der 20. Tag vor der Wahl. Der vorgeschlagene 16.03.2015 (als frühester Termin) sichert bei der vorgesehenen Veröffentlichung der Stellenausschreibung (am 24.01.2015) mit 7 Wochen eine ausreichende Laufzeit. Durch diesen Termin wird gleichzeitig abgesichert, dass die Terminkette zur Vorbereitung der Wahl mit:
- der Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Bewerber,
- dem Stimmzetteldruck,
- die Vorbereitung und Durchführung der Briefwahl
- und der öffentlichen Vorstellung der Bewerber
gehalten werden kann.
zu 4.)
Mit Beschluss des Stadtrates in seiner Sitzung am 07.11.2013 (Nr. 080/2013) wurden Herr Hans-Joachim Kühne zum Wahlleiter und Herr Volker Friedrich zum stellvertretenden Wahlleiter für die in der Wahlperiode 2014 bis 2019 stattfindenden Wahlen nach Kommunalwahlgesetz berufen. Beide gaben mit Erhalt der Berufungsurkunden bereits die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten ab.
Gaffert
Oberbürgermeister
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | 2015 Ausschreibung OB Wahl (54 KB) |