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Vorlage - 070/2014  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 45 Gewerbegebiet "Martin-Heinrich-Klaproth-Straße"
hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Ehelebe
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 61
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
01.09.2014 
04./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
18.09.2014 
06./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (070/2014)

Beschlussvorschlag:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 45 Gewerbegebiet „Martin-Heinrich-Klaproth-Straße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der gemäß §§ 13, 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 45 Gewerbegebiet „Martin-Heinrich-Klaproth-Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA i. d. F. v. 17.07.2014 als Satzung beschlossen. Die Planzeichnung sowie die Begründung sind beigefügt.

              


Finanzielle Auswirkungen:

keine

               


Begründung:

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines bisher schon mit Bebauung gewerblicher Art versehenen Areals als Gewerbegebiet. Auf Grund der Plangebietsgröße und der entsprechenden zulässigen Grundfläche, war eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Anlage 2 des BauGB notwendig. Dazu wurden mit Schreiben vom 22.08.2013 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23.09.2013 aufgefordert. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls nicht vorgesehen.

 

Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen sind in den Planentwurf eingeflossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 13.02.2014 wurde der Bebauungsplan Nr. 45 Gewerbegebiet „Martin-Heinrich-Klaproth-Straße“ formell eingeleitet. Der Stadtrat hat im Beschluss Nr. 004/2014 am 13.02.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet „Martin-Heinrich-Klaproth-Straße“ gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag vom 31.03.2014 bis einschließlich 05.05.2014 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 26.02.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.04.2014 aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Von der Öffentlichkeit wurden zum Entwurf keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Der Landkreis Harz wies in seiner Stellungnahme (Nr. 3, Seite 12/13 Anlage 1) darauf hin, dass in dem zugehörigen Emissionsgutachten redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind. Diese wurden durch den Gutachter eingearbeitet. Des Weiteren wurde durch den Landkreis (Nr. 3, Seite 14/15 Anlage 1) das Thema Löschwasser angesprochen. Daraufhin wurden zwei Hydranten in direkter Nähe des Geltungsbereiches in die „Vereinbarung über die Mitbenutzung von Hydranten“ der Stadtwerke Wernigerode GmbH aufgenommen, so dass die Löschwasserversorgung sichergestellt ist.

 

Auf weitere Anregung des Landkreises Harz, der Deutschen Telekom Technik GmbH sowie der Stadt Wernigerode, Abteilung Grünanlagen (Nr. 3, 18 und 19 der Anlage 1) wurden zudem verschiedene Hinweise (Stellplatzsatzung, DIN 45691, Telekommunikationslinien, Baumschutzsatzung) in die Planzeichnung aufgenommen und zeichnerische Anpassungen bzgl. der Teilflächen für Emissionskontingente (Nr. 3, S. 19 der Anlage 1) vorgenommen.

 

Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen der Planunterlagen erforderlich. Die vorgetragenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen berühren die Grundzüge der Planung jedoch nicht, sodass keine nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.

 

Somit erfüllt die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet „Martin-Heinrich-Klaproth-Straße“ vom 17.07.2014 die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

1. Behandlung der Stellungnahmen

2. Planzeichnung

3. Begründung              

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BB 45 Abwägungstabelle (509 KB)    
Anlage 2 2 BB 45 Planzeichnung Satzungsexemplar (3605 KB)    
Anlage 3 3 BB 45 Begründung Satzungsexemplar (93 KB)    
Anlage 4 4 Eingriffs-und Ausgleichsbetrachtung zu BB 45 (321 KB)