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Vorlage - 027/2013  

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schierke
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Cöster
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 61
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
08.04.2013 
03./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
24.04.2013 
03./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
25.04.2013 
05./13 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (027/2013)

Beschlussvorschlag:

1.      Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1 für den 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

2.      Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.03.2013 wird gebilligt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

3.      Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dabei wird bestimmt, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.    

                    


keine

                     


1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke

Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

für die erneute öffentliche Auslegung (2. Entwurf)

                    


Der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 19.07.2012 in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefasst.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde als öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 07.08. bis einschließlich 07.09.2012 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 24.08.2012 statt. In Auswertung, der in den frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Forderungen, Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde der 1. Entwurf der 1. Änderung des FNP für den Ortsteil Schierke erarbeitet sowie die Begründung mit dem Umweltbericht überarbeitet. Dieser Entwurf wurde am 06.12.2012 vom Stadtrat gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfs der 1. Änderung des FNP des Ortsteils Schierke fand im Zeitraum vom 02.01.2013 bis 04.02.2012 statt, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 12.12.2012 bis 01.02.2013.

Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen wurden entsprechend der in Anlage 1 enthaltenen Auflistung gegeneinander und untereinander abgewogen. Sich daraus ergebende Änderungen/Ergänzungen für die Begründung wurden entsprechend eingearbeitet.

Nach Auslegung des 1. Entwurfs ergab sich das Erfordernis zur Änderung der Planung des Parkhauses. Diese Änderungen in der Planung des Parkhauses erfordern jedoch auch  Änderungen in der Begründung und im Umweltbericht sowie auch in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes. Aus diesem Grund macht sich eine erneute Auslegung (2. Entwurf) nach § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich. Dabei soll nach § 4 a Abs. 3 BauGB eine verkürzte Auslegungszeit bestimmt werden und dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen eine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Im hier vorliegenden 2. Entwurf wurden die Begründung und der Umweltbericht zur Flächenänderung Nr. 1 „Parkhaus Schierke“ wesentlich geändert. Dies war erforderlich, um den Inhalt an den gegenwärtigen Planungsstand anzupassen, aber auch um das FNP-Verfahren im Bedarfsfall auch autark, ohne Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 44, weiterführen zu können.

Darüber hinaus wurden Änderungen aus der Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf entsprechen eingearbeitet. Alle geänderten Passagen wurden farblich hervorgehoben.

Entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB erfordern Änderungen oder Ergänzungen nach der Beteiligung der Öffentlichkeit  und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eine erneute Auslegung sowie eine erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Anlage 1:  Abwägungstabelle über alle eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf

Anlage 2:  2. Entwurf der 1. Änderung des FNP Schierke (Planzeichnung mit Begründung inkl. Umweltbericht)

 

 

                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung 1 Änderung FNP Schierke 2 Entwurf (765 KB)    
Anlage 2 2 Umweltbericht-2 Entwurf-Stand-27 März13 (1069 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zum Umweltbericht (15 KB)    
Anlage 4 4 Abwägungsliste 1 Entwurf (211 KB)    
Anlage 5 5 F-Plan 2-Entwurf_klein (4277 KB)    
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