Vorlage - 025/2013
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Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und Entgelten für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode. (Tageseinrichtungsbeitragssatzung)
Gesamtkosten der Maßnahme: Mehreinnahmen von Kostenbeiträgen in Höhe von ca. 30.500,00 €
Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und Entgelten für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode. (Tageseinrichtungsbeitragssatzung)
Die derzeit gültige Satzung über das Erheben von Gebühren und Entgelten für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt ist seit dem 01.06.2010 in Kraft getreten.
Am 13.12.2012 ist das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) mit umfangreichen Änderungen beschlossen worden und tritt ab dem 01.08.2013 in Kraft. Auf der Grundlage der gesetzlichen Änderungen ist die vorliegende Satzung angepasst worden.
Die Regelungen für Mehrkindfamilien mit Bereitstellung von kostenlosem Mittagessen und Beitragserhöhungen (Beschluss Nr. 087/2007 vom 31.01.2008) sind berücksichtigt.
Laut § 3 KiFöG LSA hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung, bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Gemäß § 13 Abs.1 KiFöG LSA sind für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Tageseinrichtung von den Eltern / Sorgeberechtigten zukünftig Kostenbeiträge, vorher genannt Elterngebühren, zu erheben und nach der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln.
Bezugnehmend auf das KiFöG LSA wird die Stadt Wernigerode ab 01.08.2013 mit dem Abschluss von neuen Betreuungsverträgen gestaffelte Betreuungsstunden und Wochenstunden den Eltern / Sorgeberechtigten anbieten.
Die Kostenbeiträge wurden analog der bisherigen Elternbeiträge übernommen und um ein zusätzliches Angebot von 8 und 9 Stunden Betreuung ergänzt. Nach bisherigen Abfragen der Eltern/ Sorgeberechtigten zu den Abschlüssen von neuen Betreuungsverträgen stellen sich die zu erwartenden Mehreinnahmen wie folgt dar:
Die Einnahmen der Kostenbeiträge:
Ansatz der Haushaltsplanung 2013 1.872.200,00 €
Voraussichtliche Einnahmen nach Abfrage der
Eltern/Sorgeberechtigten 1.902.700,00 €
Mehreinnahmen 30.500,00 €
Die bestehende Regelung für Mehrkindfamilien über das kostenlose Essengeld bleibt in Kraft.
Im Hinblick auf noch ausstehende Kostenrechnungen von Tageseinrichtungen der Freien Träger planen wir zum 01.01.2014 eine Anpassung der Kostenbeiträge.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Tageseinrichtungsbeitragssatzung (60 KB) | ||
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2 | Änderungsvorlage025_01_2013 (49 KB) |