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Vorlage - 055/2012  

Betreff: Feststellung des Ausscheidens eines Ortschaftsratsmitgliedes
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Dietrich
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:A 10
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
27.09.2012 
07./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen  (055/2012)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stellt gemäß § 41 Abs. 1 Ziffer 3 GO LSA das Ausscheiden des Ortschaftsratsmitgliedes Herrn Torsten Friedrich aus dem Ortschaftsrat Minsleben zum 01.07.2012 fest.

        


nein 

       


Feststellung des Ausscheidens eines Ortschaftsratsmitgliedes

       


 

Herr Friedrich ist in Minsleben wohnhaft und war Mitglied des dortigen Ortschaftsrates. Seit dem 01.07.2012 ist er bei der Stadt Wernigerode als Bauhofleiter angestellt.

 

Gemäß § 40 Abs.1.b GO LSA können Gemeinderäte nicht sein… „hauptamtliche Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde, ausgenommen nicht leitende Bedienstete in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendpflege, der Sozialhilfe, des Bildungswesens und der Kulturpflege, des Gesundheitswesens, des Forst-, Gartenbau- und Friedhofsdienstes, der Eigenbetriebe und in ähnlichen Einrichtungen“…. Die Vorschrift lässt auch eine Begrenzung des Ausschlusses auf „leitende“ Personen der „Kernverwaltung“ nicht zu. Ein gemeindlicher Bauhof ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (VG HAL, Beschl. V. 27.08.2002) ein Hilfsbetrieb der Verwaltung, der Aufgaben der Verwaltung umsetzt und ausschließlich im Innenbereich tätig ist. Er ist damit als Hilfsbetrieb der Kernverwaltung anzusehen und zählt nicht zu den in Abs. 1 Nr. 1 b, 2. Halbsatz normierten Ausnahmen.

 

Die Vorschrift des § 40 Abs. 1 b GO LSA ist gemäß § 86 Abs. 8 auf den Ortschaftsrat anzuwenden.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister