Vorlage - 053/2012
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Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Wernigerode
Gesamtkosten der Maßnahme: Ja - siehe Anlage
1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Wernigerode
Die 1. Nachtragshaushaltsplanung 2012 machte sich erforderlich, weil das Land Sachsen - Anhalt eine Förderung für ein Parkhaus im Ortsteil Schierke für 2012 zugesagt hat, wenn die Realisierung bis 30.06.2014 abgeschlossen wird. Im Ortsentwicklungskonzept Schierke war das Parkhaus erst 2014/ 2015 geplant. Um diesen Termin einhalten zu können ist eine Projektausschreibung in diesem Jahr unerlässlich. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden im Nachtrag 2012 im Vermögenshaushalt bereitgestellt. Ebenfalls wurden die Verpflichtungsermächtigungen um diese Maßnahme in der Haushaltssatzung erhöht. Die Finanzierbarkeit dieser Verpflichtungsermächtigung wurde im Finanzplan dargestellt. Im Verwaltungshaushalt wurden nur einige wesentliche Veränderungen eingearbeitet, die dazu beitragen, dass die Kreditermächtigung im 1. Nachtrag 2012 um 2.483.200 € gesenkt werden konnte.
Gaffert
Oberbürgermeister