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Vorlage - 009/2012  

Betreff: Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Ilse/Holtemme" und "Großer Graben"
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Eichler
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
16.02.2012 
01./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode an Ausschuss zurück verwiesen  (009/2012)
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
06.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
14.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
19.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
20.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
20.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber abgelehnt  (009/2012)
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
21.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes   (009/2012)
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
22.03.2012 
02./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen  (009/2012)
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
10.05.2012 
03./12 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme und „Großer Graben“.

      


 

Gesamtkosten der Maßnahme:

Die Ausgaben der Stadt Wernigerode für die Gewässerunterhaltung durch beide Verbände betragen ca. 135.000,00 € im Jahr (HHST 6900 7130).

 

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung betragen 70.000,00 € im Jahr

(HHST 6900 1610   50.000,00 €  und HHST 6900 1670   20.000,00 €).


 

Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben

     


 

Durch die Novellierung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Unterhaltungsverbände die Verbandsbeiträge nicht allein aus den Gemarkungsflächen ihrer Verbandsmitglieder als Flächenbeitrag zu ermitteln, sondern ab 2010 auch einen Erschwernisbeitrag zu erheben, der aus den Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden resultiert.

Die Städte und Gemeinden haben als Verbandsmitglieder der Unterhaltungsverbände laut Wassergesetz LSA die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Verbandsbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Umlagesatzung Wernigerode 2012 (60 KB)    
Anlage 2 2 Aenderungsvorlage009-01-2012 (38 KB)    
Anlage 3 3 009-02-12 (40 KB)