Auszug - Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | an Ausschuss zurück verwiesen | |||||
Datum: | Do, 12.05.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Fürstlicher Marstall Wernigerode | |||||||
Ort: | ||||||||
026/2022 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Ehrt Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Römer, Grit | |||||
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Ortschaftsrat Benzingerode:
2 Ja; 1 Enthaltung
Ortschaftsrat Reddeber:
3 Ja; 1 Enthaltung
Ortschaftsrat Schierke:
3 Ja
Bau- und Umweltausschuss:
8 Ja
Ortschaftsrat Minsleben:
3 Nein
Ortschaftsrat Silstedt:
5 Nein
Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass Grundstückseigentümer mit einem Grundstück, welches kleiner als 2500 m² ist, aufgrund der Geringfügigkeit der Zahllast nicht zur Zahlung herangezogen werden. Der Verwaltungsaufwand und die Portokosten würden in keinem Verhältnis dazu stehen, da die Einnahmen unter 5,00 € liegen würden.
Herr Mänz kritisiert die Regelung, dass Grundstückseigentümer mit einem Grundstück unter 2.500 m² nicht zur Zahlung herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um eine Kann-Bestimmung und muss demnach nicht so gehandhabt werden. Der Ausgabebescheid in Höhe von ca. 103.000,00 € soll somit auf alle Eigentümer umgelegt werden, welche über 5,00 € für ihr Grundstück zahlen müssten. Er empfindet dies als ungerecht. Große Grundstücke über 2500 m² sind oftmals Ackerland. Der Regen versickert auf diesen Grundstücken im Boden. Bei kleineren Grundstücken ist die Fläche oft großflächig versiegelt, sodass das Wasser dort nicht versickern kann und in den Vorfluter läuft. Herr Mänz schlägt vor, die Kosten für die Eigentümer mit einem Grundstück unter 2500 m² zu erhöhen oder die Kosten von diesen alle 3 bis 5 Jahre einzuziehen. Der Ortschaftsrat Silstedt hat diese Vorlage abgelehnt.
Herr Kramer fragt ob Herr Mänz seine Vorschläge als Änderungsvorlage einreichen möchte.
Herr Dorff erklärt, dass ohnehin schon oft für mehrere Jahre die Beiträge erhoben werden um über eine gewisse Wertgrenze zu kommen. Der Gesetzgeber hat für die bebauten Grundstücke im Gegensatz zu den unbebauten Grundstücken einen Erschwernisbeitrag erhoben. Die Eigentümer der versiegelten Flächen müssen also automatisch mehr bezahlen. Eine Änderungsvorlage zu dieser Vorlage müsste ordentlich formuliert werden. Da es in der Kürze der Zeit sehr ungünstig ist, empfiehlt er die Vorlage nochmal zu verweisen.
Herr Hellwig erläutert, warum der Ortschaftsrat Minsleben ebenfalls gegen die Vorlage gestimmt hat. Die Grundbesitzer sind der Meinung, dass Gebühren bezahlt werden, es dafür aber keine Gegenleistung gibt.
Herr Siegel schlägt vor, eine Veranlagung der Kosten beispielsweise alle 10 Jahre vorzunehmen, wenn eine gewisse Größenordnung erreicht ist, die in Relation mit dem Verwaltungsaufwand steht.
Herr Kramer kann sich der Argumentation von Herrn Siegel anschließen. Es handelt sich um ca. 6000 Grundstückseigentümer, welche unter die 5 €-Grenze fallen.
Herr Mänz ist gegen eine Entscheidung der Beschlussvorlage im heutigen Stadtrat und bittet um Verweisung in die Ortschaftsratssitzungen zur erneuten Beratung.
Abstimmungsergebnis: | 21 | Ja-Stimmen | 8 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen |