Auszug - Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Minsleben | |||||||
Datum: | Mi, 04.05.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Geschäftsstelle Minsleben | |||||||
Ort: | Geschäftsstelle | |||||||
026/2022 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Ehrt Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Römer, Grit | |||||
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Herr Friedrich erläuterte kurz die Satzungsänderung in der Beschlussvorlage 026/2022.
Der Ortschaftsrat akzeptierte die Änderung, stimmte aber einstimmig dagegen, weil man der
Meinung war, dass hier grundsätzlich einiges geändert werden muss. So zahlen die
Gewässeranlieger Jahr für Jahr ordentlich ihren Beitrag aber die Pflege der Gewässer- und
Bachläufe lässt ihrer Meinung nach sehr zu wünschen übrig. Das heißt, man zahlt für eine
Leistung die nicht erbracht wird. Dabei wird nicht dem Unterhaltungsverband die Schuld gegeben, sondern dessen Aufstellung. Man ist hier der Meinung, dass mit sechs Mitarbeitern 1200 km Fluss- und Bachläufe nicht instand gehalten werden können.
Der Ortschaftsrat gab folgende Empfehlung:
Abstimmungsergebnis: |
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| 3x | Nein-Stimmen |
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