Auszug - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiese“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.03.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Fürstlicher Marstall Wernigerode | |||||||
Ort: | ||||||||
024/2022 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiese“, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Ehelebe Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Römer, Grit | |||||
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Bau- und Umweltausschuss:
5 Ja; 1 Nein; 2 Enthaltungen
Herr Linde und Herr Dr. Bosse kehren zum Beratungstisch zurück. Es sind 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Siegel ist über die Präzisierung in Punkt 4.4 und 10.2 sehr erfreut. Es kann nun davon ausgegangen werden, dass Solartechnik in diesem Gebiet verwendet werden wird. Der Beschluss zum Klimanotstand wird somit in praktische Politik umgesetzt. Die SPD stimmt der Beschlussvorlage zu.
Beschluss
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 6 und 7 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ der Stadt Wernigerode berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der gemäß §§ 13, 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“ der Stadt Wernigerode i.d.F.v. 24.02.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 17.06.2014 als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 24.02.2022 sowie das Baugrundgutachten i.d.F.v. 23.07.2021 und die Schalltechnische Untersuchung i.d.F.v. 15.09.2021 mit 1. Fortschreibung i.d.F.v. 22.02.2022 sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
Abstimmungsergebnis: | 29 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme | 1 | Enthaltung |