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Auszug - Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode  

05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55
Raum: Neues Rathaus
Ort: Konferenzraum Nr. 234
065/2021 Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Münzberg, Herr Dorff
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja

 

 

Frau Münzberg führt in die BV 065/2021 ein.

 

Herr Dr. Ellendt betritt um 17:59 Uhr den Sitzungsraum. Somit sind ab diesem Zeitpunkt 8 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Schicker unterstützt die Begründung der Beschlussvorlage mit der „Brötchentaste“ den Autoverkehr aus der Stadt rauszuhalten. Er hinterfragt eine Zonierung der Stadt mit unterschiedlichen Preisen und ob es ggf. Gesetzlichkeiten gibt, die dem entgegenstehen.

 

Frau Münzberg erläutert daraufhin, dass es eine Landesverordnung über die Höchstsätze von Parkgebühren gibt, welche im August 2020 das letzte Mal geändert worden sei. Dort wurden die Höchstsätze von 1,00 EUR pro Stunde nicht geändert. Insofern hat die Stadt keine andere Handlungsmöglichkeit. Zudem kommt ab dem Jahr 2023 eine teilweise Umsatzsteuerpflicht bei den Parkgebühren zum Tragen, die nicht zusätzlich zum Parkpreis erhoben werden kann und insofern Mindereinnehmen verursacht. Es wurde bereits eine Anfrage an den Landkreis gestellt, wie diese Deckelung zum Höchstsatz aufzuheben oder zu verändern ist.

 

Frau Fiedler spricht sich für die Brötchentaste aus, denn sie sieht darin ein Entgegenkommen für die Einwohner. Selbst für den Fall, dass die Einwohner die Parkplätze nicht mehr aufsuchen, die Touristen tun es trotzdem. Weiterhin spricht sie sich dagegen aus, dass man die Parkgebühren für die Wohnmobile verringert, auch wenn sie nur für zwei bis drei Stunden auf den Plätzen stehen. Es sollte bei der 20 Euro Pauschale bleiben. Hinsichtlich der genannten Beschwerden von Wohnmobilbesitzern stellt sie klar, dass die letzte Änderung der Parkgebührenordnung noch nicht lange her sei und man erstmal abwarten sollte, wie sich die Situation noch entwickelt.

 

Frau Münzberg betont nochmals, dass die Stellplätze in Wernigerode in den einschlägigen Foren schlecht bewertet werden und es schwer werden wird, diesen negativen Ruf wieder weg zu bekommen. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung dazu entschieden, schnell zu handeln.

 

Herr Wurzel bringt einen Änderungsvorschlag zur „Brötchentaste“ ein. Seine Fraktion ist für die weitere Beibehaltung der „Brötchentaste“. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass man mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Neufassung der Parkgebührenordnung die Touristen entlastet und im Gegenzug die Einwohner bestraft, da diese für die halbe Stunde, die sie dort stehen, mehr zahlen müssen. Es gibt genug Bürger, die aus den Ortsteilen in die Stadt kommen um kurze Wege zu erledigen, welche nicht länger als eine halbe Stunde dauern.

Zur Begründung merkt Herr Wurzel noch an, dass es nicht möglich sei, mit der Änderung der „Brötchentaste“ mehr E-Bike-Verkehr in die Stadt zu bekommen. Grund dafür sei unter anderem, dass in der Innenstadt ein Fahrverbot für Fahrräder besteht.

 

Herr Dr. Zimmermann unterstützt die Aussage von Herrn Wurzel hinsichtlich der „Brötchentaste“. Außerdem ist er der Meinung, dass die Urlauber mit Wohnmobilen trotzdem kommen, auch wenn der Preis so bleibt. Denn sie kommen hier her, weil ihnen die Stadt gut gefällt.

 

Herr Barner merkt an, dass das Ansinnen wichtig sei, den kurzfristigen individual Verkehr möglichst zu begrenzen. Er stellt sich die Frage, ob man nicht anstatt dem 1 EUR pro Stunde, einfach 0,50 EUR pro halbe Stunde anbietet.

 

Weiterhin spricht sich seine Fraktion einstimmig dazu aus, dass man die 20 EUR Gebühr für die Wohnmobile beibehält, gerade auch, weil Wernigerode ein touristischer Hotspot ist. Er fragt an, wie es bei vergleichbaren Städten wie Goslar und Quedlinburg aussieht.

 

Frau Münzberg erklärt daraufhin, dass Goslar viele Parkflächen kostenlos anbietet und in Quedlinburg eine Gebühr von 10 EUR genommen wird. Man müsse bei den Beschwerden beachten, dass es nicht um die 20 EUR Parkgebühren geht, sondern hauptsächlich darum, dass es an der passenden Infrastruktur fehlt und die Sanitäranlagen in einem schlechten Zustand sind und aufgrund der Öffnungszeiten nicht dauernd zur Verfügung stehen.

 

Herr Dr. Ellendt gibt zu bedenken, dass man die Parkgebühren senken möchte, weil die Infrastruktur nicht passt. Er ist der Meinung, dass man sich dann eher mit der Infrastruktur beschäftigen sollte, anstatt die Gebühren zu reduzieren.

 

Herr Dr. Baumeier fragt an, ob die Urlauber mit den Wohnmobilen freiwillig zur WTG gehen und die Kurtaxe bezahlen. Außerdem merkt er an, dass andere Städte die Kurtaxe auch über die Automaten einsammeln und regelmäßig kontrollieren. Zudem müssen Stellplätze nicht unbedingt Sanitäreinrichtungen vorweisen.

 

Ausschussvorsitzender Boks ergänzt, dass wir erst Steuererhöhungen beschlossen haben, und nun Gebührenreduzierung durchsetzen wollen. Außerdem müsse man sich zunächst fragen, in welcher Größenordnung unsere Parkplätze von Wohnmobilen genutzt werden und ob die Beibehaltung der Gebühr eine Gefahr für das Wohl der Stadt Wernigerode darstellen könnte. In Bezug auf die „Brötchentaste“ müsse man auch an die Einnahmen denken sowie an die Autofreiheit der Stadt. Folglich hat es die SPD-Fraktion dazu gebracht, der Intension zu folgen, Mehreinnahmen zu generieren und somit der Streichung der „Brötchentaste“ zuzustimmen.

 

Herr Thurm schlägt vor, ob man nicht auf den Kompromiss einigen kann, dass man für die erste halbe Stunde 0,50 EUR bezahlt.

 

Herr Schicker stellt die Frage, ob die 0,10 EUR überhaupt kostendeckend wären, zudem stimmt er dem Vorschlag von Herrn Thurm zu, für die erste halbe Stunde 0,50 EUR anzubieten.

 

Frau Münzberg erklärt daraufhin, dass mit den 0,10 EUR keine Kostendeckung erfolgen kann.

 

Frau Dr. Tschäpe stimmt ebenfalls dem Vorschlag von Herrn Thurm zu.

 

Frau Münzberg stellt nochmals klar, dass man bereits jetzt schon 0,50 EUR in den Automaten werfen kann und dass es jetzt lediglich um die Sonderregelung mit den 0,10 EUR für 36 Minuten geht. Bei dem 1 EUR handelt es sich nicht um einen Mindestbetrag den man einwerfen muss, sondern um einen Höchstgebühr die man pro Stunde nehmen kann. Es ist trotzdem möglich, weniger als einen Euro zu bezahlen und dementsprechend auch weiterhin möglich, kürzer als eine Stunde zu stehen.

 

Herr Thurm stellt einen Änderungsantrag dazu, eine Mindestgebühr von 0,50 EUR entsprechend für 30 Minuten einzuführen.

 

Ausschussvorsitzender Boks stellt den Änderungsantrag, dass der Passus für die Reduzierung der Gebühren für die Wohnmobile entfällt.

 

Herr Winkelmann stellt Änderungsantrag, dass die Gebühren für die Reisebusse auf 10,00 EUR reduziert werden. Grund dafür ist, dass die Busunternehmen aus finanzieller Sicht große Probleme haben, hinsichtlich der CO2 Abgabe, den steigenden Dieselpreisen sowie der Anzahl der Passagiere.

 

Herr Barner spricht sich gegen den Antrag von Herrn Winkelmann aus und begründet das damit, dass in einem Bus ca. 50 Personen sitzen und es insofern keine Rolle spielt, ob man 10,00 EUR oder 20,00 EUR auf die Personen umlegt.

 

Frau Dr. Tschäpe stimmt Herrn Barner zu.

 

Ausschussvorsitzender Boks merkt an, dass eine Tagestour mit Bus nach Wernigerode ungefähr 100,00 EUR kostet. Er bezweifelt, dass ein Busunternehmen an Wernigerode vorbeifährt, um 20,00 EUR Parkgebühr zu sparen, wenn es in der Lage ist 50 x 100,00 EUR zu generieren.

 

Herr Winkelmann erklärt daraufhin, dass es hier einen Unterschied gibt zwischen den Zielreisen und den Bustouren, die in Wernigerode einen kurzfristigen Stopp einlegen, aufgrund einer notwendig vorgeschriebenen Pause. Solche Busse halten sich dementsprechend nur ca. 2 Stunden in Wernigerode auf, wo eine Gebühr von 20,00 EUR zu hoch wäre.

 

Frau Dr. Tschäpe beantragt den Abbruch der Diskussion.

 

Im Anschluss an die Diskussion wurde über die Änderungsvorlagen sowie über die Beschlussvorlage angestimmt.

 

  • Änderungsvorlage 065/01/2021 von Herrn Wurzel

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung der ÄV von Herrn Wurzel entfällt die ÄV von Herrn Thurm. Folglich wird aus dem Ausschuss die Empfehlung abgegeben, dass die Beschlussvorlage im Hinblick auf die „Brötchentaste“ abgeändert wird“. Die „Brötchentaste“ soll erhalten bleiben.

 

  • Änderungsvorlage 065/02/2021 von Ausschussvorsitzenden Boks

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen (einstimmig)

 

  • Änderungsvorlage 065/03/2021 von Herrn Winkelmann

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen  6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Frau Fiedler stellt einen Antrag, dass die Wohnmobile weiterhin für einen Tagesaufenthalt eine Gebühr von 20 EUR bezahlen müssen.

 

Ausschussvorsitzender Boks gibt ebenfalls zu bedenken, dass bei einer stundenweisen Nutzung möglicherweise diese Wohnmobilnutzer, anderen Übernachtungsgästen den Platz wegnehmen.

 

Frau Fiedler ergänzt hierzu, dass ein Wohnmobil viel mehr Platz benötigt als ein PKW.

 

  • Änderungsvorlage 065/04/2021 von Frau Fiedler

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen  4 Enthaltungen

 

 

  • Beschlussvorlage 065/2021 „Neufassung der Parkgebührenordnung der Stadt Wernigerode“

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

3

Enthaltungen