Auszug - Förmliche Festsetzung eines Gebietes für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:30 | |||||||
Raum: | Fürstlicher Marstall Wernigerode | |||||||
Ort: | ||||||||
046/2020 Förmliche Festsetzung eines Gebietes für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Mendritzki Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Bauverwaltung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Bau- und Umweltausschuss:
6 Ja, 1 Nein
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die förmliche Festsetzung des Wohngebietes „Stadtfeld“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Gebietsabgrenzung (Lageplan vom 27.05.2020) als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.
Abstimmungsergebnis: | 33 | Ja-Stimmen |
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