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Auszug - Ortsentwicklung Schierke  

02. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:

Herr Gaffert erteilt Herrn Meling das Wort.

 

Herr Meling berichtet zum aktuellen Stand der Winterbergentwicklung:

Ausgehend von der Stadtratsinformation des Oberbürgermeisters vom 19.12.2019 hat die Stadt in Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) darum gebeten, das Raumordnungsverfahren (ROV) und das parallel geführte Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan (ZAV) zunächst dauerhaft ruhen zu lassen. Der Bitte wurde durch das MLV entsprochen. Die dauerhafte Ruhendstellung erfolgt auf Grund zweier grundlegender offener Fragestellungen, die es in weiteren Schritten zu klären gilt:

 

1)      Auf Grund der aktuellen Waldsituation in Schierke und dem Oberharz und der damit verbundenen Unsicherheit bezüglich eingetretener Änderungen in der Naturausstattung im Vorhabengebiet (FFH-Lebensraumtypen, Arten etc.) ist seitens der Stadt Wernigerode Ziel, ein Gespräch mit dem Umweltministerium (Landesamt für Umweltschutz) zur aktuellen Thematik zu führen. Der Landkreis Harz unterstützt projektunabhängig dieses Gesprächsansinnen. Einigkeit besteht bezüglich der Möglichkeit, dass sich FFH-Lebensraumtypen ändern und entfallen können. Herr Meling weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten von Schierke in der Gesamtheit zu beachten sind, d.h. auch projektunabhängig eine Klärung der offenen Fragen erfolgen muss.

 

2)      Das MLV hat mitgeteilt, dass es in der aktuellen Tiefe der eingereichten Unterlagen eine Überforderung des Raumordnungsverfahrens sieht. Die Detailfragen sollen möglichst in einem anderen „Trägerverfahren“ gelöst werden. Dazu bietet sich aus juristischer Sicht das B-Plan-Verfahren der Stadt an. Darin könnte die gesamte FFH-Problematik geklärt werden. In diesem Fall ist die Stadt Wernigerode auch eigenständige FFH-Prüfbehörde. Damit obliegt ihr selbst die notwendigen Schritte nach §34 Abs. 3-5 BNatschG zu treffen.

 

Herr Meling macht deutlich, dass dieser Paradigmenwechsel in der Genehmigungskette die Stadt Wernigerode vor größere Herausforderungen stellt. Weiterhin bezieht er sich auf die aktuell im Geschäftsgang befindliche Vorlage der Fraktion DIE LINKE., die zum Ziel einen Stopp der weiteren Planungen hat. Er regt an, die Vorlage, anders als aktuell ersichtlich, im Stadtrat am 27.02.2020 nicht bereits final zu entscheiden, sondern zunächst zu verweisen.

 

Letzterem stimmt der Einreicher der Vorlage, Herr Thomas Schatz, zu.

 

Frau Wetzel fragt, ob es ein Seilbahn-Konzept von Herrn Bürger gibt, in welchem keine Skihänge und keine Beschneiung angedacht sind.

 

Herr Meling antwortet, dass sich Herr Bürger noch mehr auf die Frühjahr- bis Herbstsaison konzentrieren wird. Allerdings wird er auch die Wintersaison, wenn es die Witterungsbedingungen zulassen, ausnutzen.

 

Herr Winkelmann geht auf die Gespräche mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) ein. Kann man ein B-Planverfahren und das noch offene Raumordnungsverfahren parallel führen?

 

Herr Meling antwortet, dass ein Trägerverfahren nötigt ist. Bisher war dies das Raumordnungsverfahren, welches im Maßstab 1:300.000 geführt wird. Damit war das Verfahren überfordert. Im B-Planverfahren, welches die Stadt führen würde, könnten wir genaue Festlegungen in Bezug auf die Trassen treffen. Die oben ausgeführten Voraussetzungen und Notwendigkeiten gelten gleichfalls für den B-Plan. Wichtig ist auch nach wie vor der Dialog mit der Politik und deren Verlässlichkeit.

 

Dass die Stadt nun alles regeln soll, ist für Herrn Winkelmann äußerst unverständlich.

 

Herr Meling ergänzt, dass wir erst das B-Planverfahren abschließen können, wenn von den Landesbehörden das Zielabweichungsverfahren abgeschlossen und eine Kabinettsentscheidung getroffen worden ist. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, und ist ein politisches Risiko.

 

Herr Schatz merkt an, dass sich der Stadtrat mit dieser Situation befassen wird.


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