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Auszug - Entgeltordnung für die städtischen Badeanlagen  

08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
124/2019 Entgeltordnung für die städtischen Badeanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lisowski
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Schule Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Stary, Angelika

Herr Dorff teilte mit, dass zwei Änderungen im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beraten wurden und verwies auf die Satzung mit den neuen Preisen. Die Änderungen betreffen zum einen die Reduzierung der Parkkartenermäßigung auf nunmehr 1 € und zum anderen den neuen Feierabendtarif ab 17 Uhr. Eine Ausweitung auf Großeltern mit Enkelkindern wurde diskutiert und mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen im Kulturausschuss beschlossen.

Herr Prof. Dr. Zimmermann bat um eine Neuformulierung der Familienkarte mit dem Wortlaut „2 Erwachsene mit Kindern“ und regte an die Formulierung zur Benutzung der Schwimmhalle durch die Vereine der Stadt zu überdenken.

Frau Lisowski erklärte, dass eine Zeile in der neuen Entgeltordnung fehlt und dann die Formulierung klarer wird und die Nutzung für Wettkämpfe bzw. als Sportstätte durch Vereine der Stadt, mit dem Ziel der Gleichstellung mit anderen Vereinen, gemeint sei.

Herr Prof. Dr. Zimmermann wies weiterhin auf die Formulierung zur kostenlosen Nutzung der Schwimmhalle durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wernigerode hin und bat um eine Änderungsvorlage. Fraglich sei, warum nicht auch den Beamten der Polizei oder den Rettungskräften eine kostenlose Nutzung ermöglicht würde.

Herr Boks äußerte, dass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und die Beamten der Polizei nicht vergleichbar seien, da die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter der Polizei beim Land und nicht bei der Stadt liege. Dies bestätigte Herr Dorff. Ausschussvorsitzender Müller verwies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eine Änderungsvorlage einzureichen.

Frau Lisowski führt aus, dass die Koordination zur Nutzung der Badeanlagen durch Vereine, dem Schulschwimmen sowie dem öffentlichen Badebetrieb schwierig sei, besonders während der Schulzeit.

 

Anschließend wurde über die zwei nachfolgenden Änderungsvorlagen abgestimmt.

 

1. Nur die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr sollen kostenlos baden können

Abstimmungsergebnis:   2 Ja-Stimmen  6 Nein-Stimmen

 

2. Auch Enkelkinder sollen kostengünstiger mit Großeltern baden dürfen.

Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen  2 Enthaltungen

 

Der Finanzausschuss stimmt mit einem Ergebnis von 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für die Änderung der Entgeltordnung Badeanlagen.


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

2

Enthaltungen

 


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