Auszug - Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung)
08./19 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 21.11.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:30 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
118/2019 Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Seidemann Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales | Bearbeiter/-in: | Kammler, Cornelia | |||||
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Herr Dorff erklärte die Vorlage und bemerkte, dass in der politischen Diskussion eine verfälschte Darstellung wiedergegeben wurde. Das Land Sachsen-Anhalt beteilige sich an den Mehrkosten und die zunehmende Kostensteigerung, fördere sie auch mit höheren Beträgen. Die Kritik der Verwaltung beschränkt sich darauf, dass die Höhe der Förderung allerdings nicht ausreichend zur Deckung der Mehrkosten sei.
Im Sozialausschuss wurde die Variante 1 gewählt.
Herr Prof. Dr. Zimmermann beanstandet, dass den Eltern keine Variante ohne eine Erhöhung zur Auswahl vorgeschlagen wurde; sozusagen eine Variante 0. Herr Dorff merkte an, dass diese Tatsache in die Diskussion der Eltern eingeflossen sei. Ausschussvorsitzender Müller ergänzte, dass die Befragung in der Verantwortung der einzelnen Elternvertreter einer Einrichtung lag und nicht bei der Stadtverwaltung. Frau Seidemann bemerkte dazu, dass es im Auftrag der Elternvertreter lag, die Anhörung durchzuführen, so dass innerhalb von 6 Wochen die Varianten vorgestellt wurden.
Herr Boks wies darauf hin, dass es ungünstig sei, den Eltern eine Mitbestimmung zu suggerieren und teilte mit, dass innerhalb der SPD-Fraktion die Variante 1 mitgetragen werden könne. Für ihn sei die Grundlage zur Berechnung der Varianten allerdings nicht deutlich erkennbar. Zudem weist er auf die Problematik bei der Erstellung der Kalkulation zum derzeitigen Zeitpunkt hin, da die Höhe der tatsächlichen Zuweisung noch nicht feststeht.
Herr Dorff erklärte, dass Variante 1, mit einer Beteiligung von 36 % durch die Eltern, mit dem derzeitigen Stand an Zuweisungshöhe kalkuliert wurde und die Eltern in der vorangegangenen Abrechnung für das Jahr 2018 weniger als 36 % gezahlt haben.
Herr Boks erkundigte sich, wie hoch die Mehreinnahmen durch die Zuweisung wären. Herr Dorff antwortete, dass mit rd. 300 T€ Mehreinnahmen geplant wurde.
Frau Leo wies auf die Übersicht zur Abrechnung 2018 und Kalkulation 2020 hin. Hier wird deutlich, dass in der Abrechnung 2018 der Elternbeitrag nicht bei 36 % lag, sondern bei 29,6 %. Diese Art der Übersicht wird nun routinemäßig dem Finanzausschuss vorgelegt.
Ausschussvorsitzender Müller merkte dazu an, dass eine jährliche Anpassung, u.a. durch sich ändernde Personalkosten, konsequent aber politisch nicht umsetzbar sei.
Im Anschluss führte Herr Schatz aus, dass die finanzielle Belastung der Eltern im Vergleich zu 2017 zum aktuellen Planungsentwurf über 900 T€ höher sei und eine Erklärung zur Erhöhung der Personal- und Sachkosten durch die Verwaltung gewünscht wird.
Herr Boks ergänzte, dass man nicht von einer pauschalen Belastung der Eltern sprechen könne, ohne zu wissen, auf wieviel Schultern sich die Erhöhung verteilt. Es gäbe kalkulatorische Unwägbarkeiten, von denen man sich nicht verunsichern lassen sollte.
Anschließend wurden alle vier Varianten zur Abstimmung gestellt. Variante 2,3 und 4 wurden einstimmig abgelehnt. Variante 1 wurde mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen |
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