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Auszug - Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:15 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
108/2018 Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Münzberg Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Ordnungswesen | Bearbeiter/-in: | Piechullik, Nadja | |||||
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Herr Meier erläuterte die Beschlussvorlage. So sollen z.B.:
- die Gebühren vor Erhalt der Erlaubnis beglichen werden, um Einnahmeausfälle zu vermeiden;
- Straßenmusiker pro Tag 5,00 € zahlen
- Straßenfeste und Märkte aus der Sondernutzung herausgelöst und privatrechtlich vergeben
werden
- und Gebühren für die Halteplätze von Fuhrwerken und der Schlossbahn auf 250,00 € angehoben
werden.
Herr Müller schlug vor, einen finanziellen Unterschied zwischen der Höhe der Gebühren für Fuhrwerke und Schlossbahn zu machen.
Dies wurde als Auftrag an den Ordnungsausschuss übergeben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis: | 9 | Ja-Stimmen |
| einstimmig |
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