Auszug - Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
09./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.09.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:30 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
090/2018 Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Mendritzki Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Bauverwaltung | Bearbeiter/-in: | Dietrich, Vera | |||||
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Herr Rudo erläuterte die Beschlussvorlage und stellte dar, dass die Fördermittel für die Rekonstruktion der Kirche verwendet werden sollen. Die Liebfrauenkirche ist ein Einzeldenkmal und soll mit den Mitteln saniert werden. Bestandteil der Förderungsmaßnahme ist unter anderem die Sanierung der Fassaden, des Dachtragwerks mit Dacheindeckung und die Aufarbeitung der Fenster.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmt und die Mittel werden in 2019 benötigt.
Herr Winkelmann erklärte, dass die Stiftung 200.000 € Eigenmittel trägt und für ihn die Sanierung durch die anschließende Nutzung sinnvoll erscheint.
Herr Schatz erläuterte, dass an Hand der Haushaltszahlen für ihn kein Festhalten an solchen Projekten erfolgen sollte. Die Stadt ist nicht mehr in der Lage, solche Ausgaben zu leisten und es ist auch nicht Aufgabe der Kommune für die Erhaltung von Kirchen zu zahlen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen |