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Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode  

09./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
075/2018 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Drube
Oberbürgermeister
Federführend:SG Grünanlagen/ Friedhöfe Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera

Herr Meling führte in die Vorlage ein und erläuterte, dass es sich bei dem Friedhof um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, bei dem eine Kostrechnung verbunden mit einem hohen Kostendeckungsgrad ein Muss darstellt. Im dreijährigen Rhythmus werden die Kosten in Abhängigkeit der aktuellen Fallzahlen überprüft und angepasst.

Herr Schmidt erklärte, dass es sich bei den Kosten um einen Kompromiss zwischen dem marktüblichen Preisen und den höheren Kosten, die aus dem Denkmalschutz des Friedhofs in Hasserode resultieren, handelt. Herr Meling stellte klar, dass ein neuer Standort für einen Friedhof nicht Gegenstand der Diskussion werden sollte, da es dafür momentan keine geeignete Fläche geben würde.

Teilbereiche des Friedhofes Hasserode sollen im Laufe der Zeit nicht mehr genutzt werden, um dadurch eine Kostensenkung zu erreichen.

 

Herr Wurzel fragte, ob der Kostendeckungsgrad mit der Kommunalaufsicht bereits abgestimmt wurde und erhält darauf eine positive Antwort.

 

Herr Prof. Zimmermann schlägt den Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut vor:

Die Grundgebühr von 483,00 € für die Erdbestattung für Kinder bis zu 5 Jahren wird beibehalten und ist nicht auf 518,00 € zu erhöhen.“

 

Der Finanzausschuss stimmt über den Änderungsantrag 075/01/2018 ab:

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen