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Auszug - Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“ hier: Behandlung der Stellungnahmen   

06./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
098/2018 Bebauungsplan Nr. 49 Wohngebiet „Küchengarten / Walther-Rathenau-Straße“
hier: Behandlung der Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Zagrodnik
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa

Herr Nadler erklärt, dass dieser B-Plan ein sehr intensives Verfahren auch vom Zeitfaktor her ist, da mit dem Aufstellungsbeschluss vom September 2015 das B-Planverfahren eingeleitet wurde.

 

Herr Zagrodnik informiert zu den eingegangenen Stellungnahmen der Auslegung im Oktober 2015. Aufgrund der Anregungen wurden ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung, ein Schallgutachten und die Fortführung des Hydrogeologischen Gutachtens beauftragt und abgeschlossen.

 

Herr Thurm fragt, kann der Bauherr garantieren, dass an angrenzenden Gebäuden keine Risse entstehen? Werden die Häuser durch das Grundwasser in Mitleidenschaft gezogen? Herr Kiebjies erklärt, dass eine 100 %ige Sicherheit keiner geben kann. Im Jahr 2014 wurden mehrere Grundwassermessstellen eingerichtet, die bis März 2018 ausgelesen wurden. Es wurden alle denkbaren Witterungslagen erfasst. Man kann nicht mehr machen, als über Jahre die Messstellen auszuwerten. Damit ist eine sehr hohe Sicherheit gegeben. Die gemessenen Werte belegen, dass bei niedrigen Wasserspiegeln die Grundwasserstände bereits vollständig unterhalb des Tiefgaragenniveaus liegen. Bei mittleren Wasserständen ergeben sich ausschließlich in der Nordostecke der Tiefgarage geringfügige Absenkungen.

 

Herr Bergmann fragt, wie lange führen wir dieses Verfahren noch? Eine nochmalige Auslegung befürwortet er.

 

Herr Nadler führt aus, dass alle Themen begutachtet wurden. Die Bebauung wurde im Gegensatz zum Wettbewerb „Mut zur Lücke“ und zu den ersten Vorentwürfen verkleinert. Mit den Gutachten konnte bewiesen werden, dass viele Befürchtungen nicht eintreten.

 

Herr Winkelmann sagt, es ist wichtig für die Stadt, dass man weiß, wo es hingeht.

 

Herr von Rosenberg (Anwohner) stellt fest, dass die Ausschussmitglieder im Unklaren gelassen werden und über Unklares abstimmen sollen. Er bezieht sich darauf, dass die Altstadtsatzung hier nicht gelten soll. Er erinnert an eine Infoveranstaltung in der Liv-Ullmann-Schule, auf der gesagt wurde, dass die Altstadtsatzung hier gilt. Auch möchte er wissen, wie das mit der Beweissicherung aussehen soll. Herr Rudo informiert, dass die Kommune die Planungshoheit besitzt. Auch die Stadträte können entscheiden. Für eine zeitgemäße Entwicklung war die Altstadtsatzung hier zu eng gefasst. Es wurden andere örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Herr Nadler informiert, dass die Abwägung zum B-Plan juristisch geprüft wurde und wir davon ausgehen können, dass die Stadt hier einen rechtssicheren Weg geht. Herr Nadler weist darauf hin, dass ein weiteres Rederecht der Einwender eine rechtlich nicht vertretbare Beeinflussung der Abwägung darstellt.

 

Herr Winkelmann weist darauf hin, dass in der Stadt bei mehreren neueren Objekten die Altstadtsatzung nicht angewendet wurde.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Satzung wurde angewendet, aber es wurden zahlreiche Abweichungen beantragt und genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:

3

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

5

Enthaltungen