Auszug - Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wernigerode 2018
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | 026/2018 | |||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.08.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:40 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
026/2018 Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wernigerode 2018 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Walther-Nachtmann Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Sachgebiet Wirtschaftsförderung | Bearbeiter/-in: | Walther-Nachtmann, Ute | |||||
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Folgende Beschlussempfehlung wurde ausgesprochen:
Hauptausschuss:7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss :7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bau- und Umweltausschuss :5 Ja-Stimmen, einstimmig
Herr Albrecht weist darauf hin, dass das Konzept auf den Seiten 130-131 geändert und der „Exkurs“ gestrichen wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt:
- Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Wernigerode 2018 als konzeptionelle Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung in Wernigerode und beauftragt die Stadtverwaltung das Einzelhandelsgutachten im Rahmen der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
- Das Hauptzentrum Stadtzentrum Wernigerode als „schutzwürdigen Bereich“ und „Investitionsvorranggebiet“. Für den zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Stadtzentrum sollen keine Beschränkungen hinsichtlich möglicher Einzelhandelsansiedlungen gelten.
- Beschluss folgender schutzwürdiger Nahversorgungszentren (NVZ):
- NVZ „Burgbreite“
- NVZ „Stadtfeld“
- NVZ „Harzblick“
- NVZ „Ortsteilzentrum Schierke“
Weitere großflächige Betriebe (ab 800 m² Verkaufsfläche) mit zentrenrelevantem Einzelhandel sind unter Berücksichtigung der Vorrangstellung des Stadtzentrums in den Nahversorgungszentren auszuschließen.
- Fünf Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet - derzeitig:
- An der Holtemme 67 (Penny)
- Benzingeröder Chaussee 6 (Lidl)
- Mühlental 42 (Aldi)
- Friedrichstraße 19 und 134 (Standortbereiche Netto und NP)
- Ilsenburger Straße (Standortbereich Netto)
Die Standorte besitzen für die umliegenden Wohnquartiere eine hohe Nahversorgungsrelevanz.
- Die Sonderstandorte „Dornbergsweg“ und Gewerbegebiet „Am Schreiberteich“ sowie das Einkaufszentrum (EKZ) „Harz-Park“.
Die Standorte dienen der Versorgung über den unmittelbaren Nahbereich hinaus bzw. haben in Wernigerode eine gesamtstädtische und z. T. überörtliche Versorgungsbedeutung.
- Die Lenkung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auf Sonderstandorte. Für Bestandsobjekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sind bei Modernisierungen / Erweiterungen ggf. Einzelfallprüfungen durchzuführen.
- Die Sortimentsliste nach Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversorgungs-, und nicht zentrenrelevante Sortimente.
- Bei neuen großflächigen Einzelhandelsansiedlungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten sind zentrenrelevante Randsortimente bis zu 50 m² je Randsortiment, in der Summe bis zu 10 % der gesamten Verkaufsfläche zulässig.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen | 9 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen |