Auszug - Wasserwehrsatzung der Stadt Wernigerode
04./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Benzingerode | |||||||
Datum: | Di, 05.06.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Geschäftsstelle Benzingerode | |||||||
Ort: | Geschäftsstelle | |||||||
044/2018 Wasserwehrsatzung der Stadt Wernigerode | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Münzberg Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Ordnungswesen | Bearbeiter/-in: | Piechullik, Nadja | |||||
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Von Frau Münzberg wurde dargelegt, dass es gesetzliche Bestimmungen zur Erstellung der Satzung gibt. Die Notwendigkeit des Einsatzes der Wasserwehr und mögliche Strukturen und Qualifizierung der Mitarbeiter dieser Wehr wurden von ihr erläutert. Von Herrn Hotopp wurde die Frage gestellt, ob die Aufgaben dieser Wehr nicht von der Feuerwehr mit übernommen werden können? Frau Münzberg und Herr Dorff erläuterten, dass die Aufgaben dieser Wehr nicht der Umsetzung der Aufgaben vor Ort sondern eher in der Steuerung der Arbeiten und als Verbindungsglied zu anderen Organisationen dient. Herr Pöhlert stellte eine Frage zur Ausrüstung dieser Wehr. Frau Münzberg informierte, dass Mittel für Ausrüstung, Ausbildung und Einsätze dieser Wehr ab 2019 eingeplant werden.
Herr Pöhlert wies darauf hin, dass zumindest eine Person aus jedem Ortsteil in diese Wehr aufgenommen werden sollte. Der Ortschaftsrat entschied einstimmig für die Annahmen der Vorlage 044/2018.