Auszug - Hebesatzanhebung Grundsteuer B
05./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.03.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Rathaus Kleiner Sitzungssaal | |||||||
Ort: | ||||||||
020/2018 Hebesatzanhebung Grundsteuer B | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Hulzer Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Finanzen | Bearbeiter/-in: | Köhler, Diana | |||||
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Herr Hulzer erläuterte noch einmal die Beschlussvorlage zur Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 450 v.H. Außerdem erläuterte er das neue Veränderungsblatt zum Ergebnisplan, indem auch die Auswirkungen des Beschlusses und der einzelnen Änderungsanträge dargestellt sind. Die Verwaltung hat noch einmal Kürzungen in den Aufwendungen bzw. Erhöhungen bei den Erträgen eingearbeitet und so den Auftrag der Stadträte umgesetzt. Die Zuschüsse bei der WTG und der Park- und Garten GmbH konnten durch nochmalige Überprüfung gestrichen bzw. gesenkt werden. Außer bei einem Hebesatz von 380 v.H. weisen in 2018 alle Varianten einen Überschuss aus. Die 9.500 € könnten aber in 2018 noch ausgeglichen werden. In 2019 und 2021 weist der Ergebnisplan in allen Varianten Fehlbeträge aus, nur in 2020 werden Überschüsse erzielt. Herr Weber sagte, dass seine Fraktion sich auf eine Anhebung des Hebesatzes auf 380 v.H. verständigt hat. Herr Müller sagte, dass er seine Anträge zurückzieht, da bei einem Ausgleich mit dem Hebesatz 380 v.H. nicht mehr die Notwendigkeit besteht, einen höheren Hebesatz zu favorisieren.
Die Änderungsvorlage 020/002/2018 wurde einstimmig (mit 9 Ja-Stimmen) dem Stadtrat zur Annahme empfohlen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Ja-Stimmen |
| (einstimmig) |