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Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 Sondergebiet "Informations- und Erlebniskomplex Nationalpark Harz" (Drei-Annen-Hohne) - hier: Beschluss über die 1. Änderung
01./18 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 21:00 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
010/2018 Bebauungsplan Nr. 34 Sondergebiet "Informations- und Erlebniskomplex Nationalpark Harz" (Drei-Annen-Hohne) - hier: Beschluss über die 1. Änderung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Nadler Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Herr Linde nimmt wieder an der Beratung teil. Es sind 33 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.
Folgende Beschlussempfehlung wurde ausgesprochen:
Bau- und Umweltausschuss9 Ja-Stimmen
Herr Rudo und Herr Albrecht erläutern die Beschlussvorlage. Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss
- Der Bebauungsplan Nr. 34 Sondergebiet „Informations- und Erlebniskomplex Nationalpark Harz“ wird gemäß Planentwurf vom 16.01.2018 entsprechend § 2 BauGB geändert.
- Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 wird in der Fassung vom 16.01.2018 gebilligt und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (einmonatige Auslegung).
- Den von der Änderung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf gegeben.
Abstimmungsergebnis: | 33 | Ja-Stimmen |