Auszug - Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode und Richtlinie für Fraktionsmittel
06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 16.08.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Rathaus Kleiner Sitzungssaal | |||||||
Ort: | ||||||||
030/2017 Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode und Richtlinie für Fraktionsmittel | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Schatz interfraktionell | |||||||
Federführend: | Haupt- und Rechtsamt | Bearbeiter/-in: | Hohmann, Iris | |||||
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen.
Die Buchungsstelle wurde korrigiert und muss richtig lauten: 1.1.1.08.5492000.
Die Änderungsvorlage 030/01/2017, Einreicher Oberbürgermeister, ergänzt den § 3 der Entschädigungssatzung mit folgendem neuen Absatz:
„(2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzlicher Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 16,00 € je Sitzung.“
Die Änderungsvorlage 030/01/2017 wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen.
Die Einreicher schlagen den 01.01.2018 als Datum des Inkrafttretens vor.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen |
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der Änderungsvorlage 030/01/2017.