Sprungziele
Seiteninhalt

Auszug - Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode und Richtlinie für Fraktionsmittel  

06./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Rathaus Kleiner Sitzungssaal
Ort:
030/2017 Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode und Richtlinie für Fraktionsmittel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Schatz
interfraktionell
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Hohmann, Iris

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss hat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen.

Die Buchungsstelle wurde korrigiert und muss richtig lauten: 1.1.1.08.5492000.

 

Die Änderungsvorlage 030/01/2017, Einreicher Oberbürgermeister, ergänzt den § 3 der Entschädigungssatzung mit folgendem neuen Absatz:

 

(2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzlicher Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 16,00 € je Sitzung.“

 

Die Änderungsvorlage 030/01/2017 wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen.

 

Die Einreicher schlagen den 01.01.2018 als Datum des Inkrafttretens vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der Änderungsvorlage 030/01/2017.