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Auszug - Bebauungsplanverfahren Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeitenden Planentwurfs und erneuter Auslegungsbeschluss   

01./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Wernigerode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20
Raum: Rathaus Großer Sitzungssaal
Ort: Rathaus, Marktplatz 1
012/2017 Bebauungsplanverfahren Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg
hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeitenden Planentwurfs und erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lehnigk
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen. Es gibt keine Wortmeldungen.


Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der unter Auswertung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. v. 23.01.2017 wird mit der Begründung, einschließlich artenschutzrechtlicher Beurteilung und dem Masterplan „Wernigerode – Sennhütte“ i. d. F. v. 19.12.2016, gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auslegt (einmonatige Auslegung).
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

 


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