Inhalt
Auszug - Bebauungsplanverfahren Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeitenden Planentwurfs und erneuter Auslegungsbeschluss
01./17 Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 21:20 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
012/2017 Bebauungsplanverfahren Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeitenden Planentwurfs und erneuter Auslegungsbeschluss |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Lehnigk Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen, einstimmig empfohlen. Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss
- Der Bebauungsplan Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg wird im beschleunigten Verfahren nach § 13, 13a BauGB aufgestellt.
- Der unter Auswertung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52 Wohngebiet „Sennhütte“, Eisenberg mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. v. 23.01.2017 wird mit der Begründung, einschließlich artenschutzrechtlicher Beurteilung und dem Masterplan „Wernigerode – Sennhütte“ i. d. F. v. 19.12.2016, gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auslegt (einmonatige Auslegung).
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Abstimmungsergebnis: | 32 | Ja-Stimmen | 4 | Nein-Stimmen |
nach oben