Auszug - Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände
01./17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Reddeber | |||||||
Datum: | Mi, 01.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
067/2016 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Eichler Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Dezernat III | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Herr Eichler erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Mänz verweist darauf, dass der Stadtrat diese Vorlage zurück verwiesen hat. Weiterhin möchte er wissen, welches Gesetz die Regelung vorsieht, Grundstück unter 4.000m² nicht zu bescheiden und wieviel die Stadt jährlich an den Unterhaltsverband zahlt.
Herr Eichler erklärt, dass nicht die Grundstücke unter 4.000m² nicht beschieden werden, sondern Bescheide in Höhe von weniger als 5,00€ nicht erhoben werden. Diese Regelung ist allgemein üblich.
Im Jahr 2016 hat die Stadt insgesamt 172.000,00€ an den Unterhaltsverband gezahlt. Ca. 80.000,00€ davon kommen über die Beiträge wieder in die Stadt zurück.
Herr Hulzer gibt nochmal den Hinweis, dass die rückwirkende Bescheid Erstellung gesetzlich geregelt ist.
Herr Meier erklärt, dass jeder Kostenbescheid, den öffentliche Veranstaltungen versenden, diese 5,00€ Regelung enthält
Beschluss 067/2016
Abstimmungsergebnis: | 4 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen |
| Enthaltungen |