Auszug - Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände
09./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bau- und Umweltausschuss | |||||||
Datum: | Mo, 24.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:45 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
067/2016 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Eichler Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Dezernat III | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Herr Eichler informiert zur Beschlussvorlage und zur Satzung, die aufgrund des neuen Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt überarbeitet werden musste.
Herr Albrecht fragt, ob die Satzung jetzt alle 2 Jahre angepasst werden muss. Herr Eichler bestätigt dies, da die Beitragssätze jährlich in den Unterhaltungsverbänden neu beschlossen werden.
Herr Siegel weist auf eine redaktionelle Änderung hin. Im § 13 ist aufzunehmen, dass die Satzung vom 10.05.2012 auch außer Kraft tritt.
Nach Rücksprache mit dem Ratsbüro wird der § 13 In-Kraft-Treten wie folgt geändert:
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben“ vom 29.05.2012 in der Form der 1. Änderungssatzung vom 20.02.2015 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Ja-Stimmen |
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| 1 | Enthaltung |