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Auszug - Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände  

06./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Benzingerode
Datum: Di, 18.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Geschäftsstelle Benzingerode
Ort: Geschäftsstelle
067/2016 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Eichler
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bivour, Christa

Frau Ehrt informierte über die Beschlussvorlage Nr.: 067/20116 Satzung zur Erhebung von Umlagen der Unterhaltungsverbände.

Die Unterhaltungsverbände, als Verbandsmitglieder der Städte und Gemeinden, haben die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Wasserbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen. Um den geänderten gesetzlichen Regelungen im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Beitragserhebung ab 2015 zu entsprechen, ist diese Satzung notwendig. Frau Ehrt informierte weiterhin über Umlagepflicht, Umlageschuldner sowie über Gegenstand der Umlage.

 

Der Ortschaftsrat gab folgende Empfehlung ab:

3 x ja

1 x Enthaltung