Auszug - Betrauung der Stadt Wernigerode an die Wernigerode Tourismus GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
06./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:10 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
059/2016 Betrauung der Stadt Wernigerode an die Wernigerode Tourismus GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Hamecher Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Controlling | Bearbeiter/-in: | Dietrich, Vera | |||||
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Der Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss hat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen empfohlen.
Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen empfohlen. Es gibt keine Wortmeldung.
Beschluss
1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Abschluss eines Betrauungsaktes der Stadt Wernigerode für die Wernigerode Tourismus GmbH für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des zu beschließenden Betrauungsaktes.
2. Der Stadtrat von Wernigerode verpflichtet die entsandten Vertreter der Stadt Wernigerode im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Wernigerode Tourismus GmbH auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
3.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Wernigerode Tourismus GmbH zu erlassen und bekannt zu geben.
4.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. Gleiches gilt für etwaige redaktionelle Ergänzungen, die aufgrund von Weisungen oder Empfehlungen der Kommunalaufsicht erforderlich würden. Der Oberbürgermeister wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens die Mitglieder des Stadtrates darüber informieren.
Abstimmungsergebnis: | 32 | Ja-Stimmen |