Auszug - Sonstiges
07./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Do, 18.08.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:30 - 18:40 | ||
Raum: | Rathaus Ratswaage | ||
Ort: | |||
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Herr Hulzer erläuterte die Verfügung zur Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthielt, musste diese durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden. Von einer Beanstandung trotz Fehlbedarfs in Höhe von 6.430.900 € wurde abgesehen. Da 2014 ein positives Ergebnis zu erwarten ist und 2015 ebenfalls mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt zu rechnen ist, wäre 2016, gemäß Kommunalverfassungsgesetz (§ 98,Abs. 3), ein Ausgleich durch die Ergebnisrücklage möglich. Auch für die Folgejahre (2017 bis 2019) ist dadurch der Ausgleich zu erreichen. Allerding würde dadurch die Rücklage fast aufgebraucht sein. Zielsetzung muss es sein, schnellstmöglich die Eröffnungsbilanz vorzulegen. Außerdem müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Wernigerode nicht zu gefährden. (Aufgabe der Arbeitsgruppe)