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Auszug - Bebauungsplan Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09   

02./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode
TOP: Ö 12 Beschluss:013/2016
Gremium: Stadtrat Wernigerode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00
Raum: Rathaus Großer Sitzungssaal
Ort: Rathaus, Marktplatz 1
013/2016 Bebauungsplan Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus
hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lehnigk
Oberbürgermeister
Aktenzeichen:Amt 61
Federführend:Amt für Stadt- und Verkehrsplanung Bearbeiter/-in: Bivour, Christa

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen einstimmig empfohlen.


Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus in der Fassung vom 03.07.1991 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird begrenzt durch die Ringstraße, Pfarrstraße, Albert-Bartels-Straße und die Bahnhofstraße, heute Gustav-Petri-Straße.

 

  1. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.                   

 


Abstimmungsergebnis:

41

Ja-Stimmen