Seiteninhalt
Auszug - Bebauungsplan Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09
02./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | 013/2016 | |||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.03.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
013/2016 Bebauungsplan Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Lehnigk Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | Amt 61 | |||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen einstimmig empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus in der Fassung vom 03.07.1991 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
- Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 09 für das Gebiet am Kreiskulturhaus wird begrenzt durch die Ringstraße, Pfarrstraße, Albert-Bartels-Straße und die Bahnhofstraße, heute Gustav-Petri-Straße.
- Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis: | 41 | Ja-Stimmen |