Auszug - Satzung über die Zahlung von Begrüßungsgeld
01./16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.01.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:35 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
101/2015 Satzung über die Zahlung von Begrüßungsgeld | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Hulzer Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Amt für Finanzen | Bearbeiter/-in: | Baumeyer, Margitta | |||||
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Herr Hulzer erläuterte die Beschlussvorlage über die Zahlung von Begrüßungsgeld an die Studenten der Hochschule Harz. Die Stadt zahlt an die Studenten ein Begrüßungsgeld, wenn diese sich mit ihrem Hauptwohnsitz in Wernigerode zu Beginn des Studiums anmelden und diesen Wohnstatus noch bis zum Ende des 3. Semesters besitzen. Die Höhe des Zuschusses soll auf 200,00 € begrenzt werden, da die Semestergebühren von 169,54 € auf 299,65 € gestiegen sind und die FAG-Masse (Einwohnerzahl hat Einfluss auf die Höhe der Zuweisungen), die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, rückläufig ist. Durch die Verringerung der Höhe des Zuschusses könnten jährlich bis zu 16.000 € eingespart werden. Eine Abschaffung des Zuschusses ist nicht vorgesehen
Abstimmungsergebnis: | 7 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme |