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Auszug - Resolution: 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung  

07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode
TOP: Ö 10 Beschluss:108/15
Gremium: Stadtrat Wernigerode Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Rathaus Großer Sitzungssaal
Ort: Rathaus, Marktplatz 1
108/2015 Resolution: 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Anders
Oberbürgermeister
Federführend:Büro OB Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera

Herr Gaffert erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Herr Weber verliest seine Stellungnahme und führt in dieser seinen Fragenkatalog wie folgt auf:

 

Stellungnahme zur Beschlussvorlage 108/2015 „Resolution: 2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Stadtverwaltung hat dem Stadtrat mit der Beschlussvorlage 108/2015 heute eine Resolution zur Unterstützung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen vorgelegt.

 

Der Stadtrat von Wernigerode soll in diesem Zusammenhang

-          Entwicklungsziele begrüßen

-          die Anerkennung  der Kommunen und Kreise als zentrale Akteure für eine nachhaltige Entwicklung gutheißen

-          die Verantwortung des Nordens für die südliche Hälfte der Erde unterstützen

-          den Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ begrüßen

-          Bund und Länder auffordern, Kommunen bei der Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele einzubeziehen

Hierzu soll ein Bündnis aus lokalen Akteuren und Bürgern vorangetrieben werden. Die Stadtverwaltung schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor.

 

Hierzu ergeben sich für mich einige konkrete Fragen:

 

  1. Wie soll diesesndnis aussehen? Welche Akteure sollen einbezogen werden? Welche Aufgaben soll dieses Bündnis übernehmen und wie wird der Stadtrat einbezogen?
  2. Punkt 1: wie sollen eigene Aktionen durchgeführt und Dritte unterstützt werden?
  3. Punkt 2: welche Kosten zieht die Werbung und Unterstützung dieses Bündnisses nach sich? Wer soll die Kosten tragen?
  4. Punkt 2: welche regionalen und nationalen Netzwerke sind gemeint? Wie soll die Mitwirkung aussehen?
  5. Punkt 3: wie will die Stadt Wernigerode in die kommunalen Unternehmen eingreifen und Nachhaltigkeitsziele durchsetzen?
  6. Punkt 3: Stadtrat und Ausschüsse haben sich gegen weitere Städtepartnerschaften ausgesprochen. Hat sich dies geändert? Welche Städtepartnerschaften sind geplant? Welche Kosten zieht dies nach sich?

 

Neben diesen konkreten Fragen habe ich prinzipielle Zweifel, ob diese Beschlussvorlage in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates fällt.

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung im eigenen Wirkungskreis.

 

Kommunen dürfen sich mit Fragen beschäftigen, die anderen Hoheitsträgern zugewiesen sind, aber spezifisch ortsbezogene Auswirkungen haben (vgl. Urteil 7 C 40/89 des BVerwG vom 14.12.1990). Diese Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft hat das BVerfG im Rastede-Beschluss 1988  definiert (vgl. BVerfGE 79, 127, Seite 151f. und kurz darauf BVerwGE 87, 228, Seite 231).

 

Alle Beschlüsse müssen einen spezifischen örtlichen Bezug haben;  es existiert keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten.

Beschlüsse, symbolische Entschließungen, die bloße Befassung oder appelative Stellungnahmen müssen „in spezifischer Weise ortsbezogen“ sein. Wird diese Einschränkung überschritten, handelt der Gemeinderat kompetenz- und damit rechtswidrig.

 

Diese Kompetenzüberschreitung liegt m.E. hier vor. Ich bitte die Stadtverwaltung diesbezüglich um eine Stellungnahme.

 

Bis sowohl die Beantwortung der konkreten Fragen als auch die rechtliche Beurteilung vorliegt, sehe ich keine Grundlage für eine Beschlussfassung und beantrage daher heute im Namen der CDU/ Haus & Grund Fraktion die Vertagung und behalte mir parallel die Anrufung der Kommunalaufsicht vor.

 

Wernigerode, 10. Dezember 2015

 

André Weber Stadtrat

 

Für Herrn Siegel ist die Einbringung des Beschlussvorschlages für die Stadt Wernigerode eine Selbstverständlichkeit. Er sieht die aufgeführten Probleme von Herrn Weber nicht und wird der Beschlussfassung zustimmen. Abschließend erklärt Herr Siegel, dass eine Verweisung des Beschlussvorschlages keine neuen Erkenntnisse bringt.

 

Frau Wetzel schließt sich den Ausführungen von Herrn Weber an und gibt ihr ausführliches Statement zu der Beschlussvorlage ab. Frau Wetzel stellt unter anderen die Frage, ob die Stadt wirklich zuständig ist? Sie ist der Meinung, dass der Begriff Nachhaltigkeit inzwischen als Schlagwort benutzt wird und nicht als ursprüngliche Verwendung des Begriffes wie z.B. in Verbindung mit dem Schutz von Wasser, Luft und Landflächen.

 

Herr Gaffert erklärt, dass die Resolution ein Grundsatzpapier sein soll. Auch andere Kommunen haben bereits diese Resolution beschlossen. Es ist ein gutes Signal nach außen, wenn die Stadt Wernigerode diese Resolution unterstützt. Es ist wichtig als Stadt sich langfristige Ziele und Projekte zu erstellen, deshalb bittet Herr Gaffert die Mitglieder des Stadtrates der Beschlussfassung zu zustimmen.

 

Herr Mänz erklärt im Namen seiner Fraktion, dass die Beschlussvorlage nicht grundsätzlich ablehnt werden soll, sondern nur vertagt.

 

Herr Dorff stellt in Übereinstimmung mit Herrn Mänz und Herrn Weber fest, dass tatsächlich ein Verweisungsantrag gewollt ist, damit sich die Ausschüsse dem Thema widmen können.

 

Der Verweisungsantrag wird zur Abstimmung gestellt.


 


Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

Verweisung angenommen