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Auszug - Betrauung der Stadt Wernigerode als Teil einer Gesamtbetrauung des Harzer Tourismusverbandes e.V. mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse   

07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtrat Wernigerode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Rathaus Großer Sitzungssaal
Ort: Rathaus, Marktplatz 1
094/2015 Betrauung der Stadt Wernigerode als Teil einer Gesamtbetrauung des Harzer Tourismusverbandes e.V. mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Hamecher
Oberbürgermeister
Federführend:Controlling Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera

Herr Mänz tritt wieder in die Sitzung ein. Zurzeit sind 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Der Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss und der Hauptausschuss haben die Beschlussfassung mit 9 Ja-Stimmen dem Stadtrat empfohlen. Unter finanziellen Auswirkungen ist ein Mitgliedsbeitrag von 23.000,00 € einzufügen. Es gibt keine Wortmeldung.


Beschluss

1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Abschluss eines Betrauungsaktes der Stadt Wernigerode für den Harzer Tourismusverband e.V. für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des zu beschließenden Betrauungsaktes.

 

2. Der Stadtrat von Wernigerode verpflichtet die entsandten Vertreter der Stadt Wernigerode in der Mitgliederversammlung des Harzer Tourismusverbandes e.V. auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.

 

3.Der Stadtrat von Wernigerode nimmt die Änderung der Satzung des Harzer Tourismusverbandes e.V. ( Anlage) für den Harzer Tourismusverband e.V. als innerorganisationalen Akt zur Kenntnis und weist die in die Mitgliederversammlung des Harzer Tourismusverbandes e.V. entsandten Mitglieder an, in der Mitgliederversammlung des Harzer Tourismusverbandes e.V. auf eine satzungsrechtliche Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung bis spätestens 31.03.2016 mittels einer auf einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung beruhenden Weisung an den Vorstand des Harzer Tourismusverbandes e.V., den vorstehenden Betrauungsbeschluss verbindlich zu beachten, hinzuwirken.

 

4.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Harzer Tourismusverband e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.

 

5.Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen.

 

6.Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Einheitsgemeinde Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sowie die Stadt Bad Gandersheim, Bad Grund, Stadt Bad Harzburg, Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Braunlage, Stadt Duderstadt, Stadt Goslar, Stadt Bad Sachsa, Samtgemeinde Lamspringe, Stadt Langelsheim, Lutherstadt Eisleben, Stadt Northeim, Stadt Osterode am Harz, Gemeinde Schladen-Werla, Stadt Seesen, Samtgemeinde Walkenried, der Landkreis Goslar, Landkreis Osterode am Harz, die Stadt Ascherleben sowie die Stadt Ballenstedt, Stadt Blankenburg, Stadt Falkenstein/Harz, Stadt Halberstadt, Stadt Harzgerode, Stadt Ilsenburg, Stadt Kelbra, Gemeinde Nordharz/ Veckenstedt, Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck, Stadt Quedlinburg, Stadt Oberharz a.Brocken/Elbingerode, Gemeinde Südharz, Stadt Thale, der Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz, die Stadt Nordhausen und der Landkreis Nordhausen gleichlautende Beschlüsse fassen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung