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Auszug - B-Plan Nr. 02 "Industrie- und Gewerbepark Nord-West" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift, Neuaufstellungsverfahren hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeiteten Planentwurfs und erneuter, eingeschränkter Auslegungsbeschluss
07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode | ||||||||
TOP: | Ö 23 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Wernigerode | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.12.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Rathaus Großer Sitzungssaal | |||||||
Ort: | Rathaus, Marktplatz 1 | |||||||
085/2015 B-Plan Nr. 02 "Industrie- und Gewerbepark Nord-West" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift, Neuaufstellungsverfahren hier: Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des überarbeiteten Planentwurfs und erneuter, eingeschränkter Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Ehelebe Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | Amt 61 | |||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen. Es gibt keine Wortmeldung.
Beschluss
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 2 und 3 dargestellten Stellungnahmen in dem Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift der Stadt Wernigerode berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 16.10.2015 wird mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis: | 20 | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen |