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Auszug - Informationen und Anfragen  

07./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:

Herr Dorff informierte über die Beschlussvorlage 065/2015, die er zuvor verteilt hat. Für das neue Rechenzentrum im Neuen Rathaus werden 100.500 € in 2015 für Netzwerkkomponenten, Firewall und Dienstleistungen mehr benötigt. Die Ausschreibung erfolgt über die KITU. Der neue Server ist auch Grundlage für die neue Telefonanlage, die 2016 installiert werden soll.

Herr Hulzer informierte über den Erfüllungsstand des Haushaltes zum 31.07.2015.

Der Ergebnishaushalt 2015 hat eine Erfüllung bei den Erträgen mit 65,6 % und bei den Aufwendungen mit 54,8 % gegenüber dem Plan. Dies ist eine normale Entwicklung. Die Liquidität ist gut. Der Investitionshaushalt hat Einzahlungen in Höhe von 12,5 % und dem stehen Auszahlungen in Höhe von 16,6 % gegenüber. Hier kann man erfahrungsgemäß erst Ende des 4. Quartals eine genauere Aussage treffen, da bei den Baumaßnahmen die Rechnungslegung erst nach erbrachter Leistung erfolgt.

Herr Weber fragte nach den Kosten der Umleitung für den Bau der Brücke Freiheit.

Herr Barheine erläuterte die Problematik und wird die schriftliche Antwort nachreichen.

Anbei die nachträgliche Antwort:

Die Herrichtung der Umleitungsstrecke hat nach bisherigem Abrechnungsstand ca.78.000,00 € brutto gekostet. Ergänzende Abrechnungen sind noch möglich, da die Schlussrechnung noch aussteht. Der Rückbau der Umleitungsstrecke im Bereich von bestehenden Gleisanlagen der HSB war die zentrale Bedingung der HSB zur Genehmigung des Streckenverlaufes für die Umleitung. Nach Fertigstellung der Brücke an der Freiheit war der Gleisbereich in der Umleitung bis auf die Schwellen zurückzubauen, dadurch entstanden neue Zufahrtsbedingungen für die Anwohner. Die im Rahmen der Umleitung ertüchtigte ehemalige Bahnbrücke wird nun weiter als Grundstückszufahrt genutzt. Diese Brücke ist sowohl als Teil der Umleitungsstrecke als auch Teil der Grundstückszufahrt für alle nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge als einspuriges Bauwerk zu bemessen gewesen. Die Ausbaustandards haben allen üblichen Sicherheitsbedingungen zu genügen. Ergänzende Erläuterungen der HSB können dem Artikel der Volksstimme vom 28.08.2015 entnommen werden.