Auszug - Bebauungsplanverfahren Nr. 49 Wohngebiet "Küchengarten/Walther-Rathenau-Straße" hier: Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
06./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bau- und Umweltausschuss | |||||||
Datum: | Mo, 07.09.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:55 | |||||||
Raum: | Rathaus Ratswaage | |||||||
Ort: | ||||||||
107/2014 Bebauungsplanverfahren Nr. 49 Wohngebiet "Küchengarten/Walther-Rathenau-Straße" hier: Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Großmann Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | Amt 61 | |||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Herr Nadler geht kurz auf die lange Bearbeitungszeit zur Neuaufstellung des B-Planes ein. Die hydrologischen Erkenntnisse wurden in den B-Plan eingearbeitet.
Herr Ogroske (Fugro Consult Magdeburg) informiert zur Auswertung der 5 Messstellen, die langfristig bestehen bleiben. Die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse bezeichnet er als sehr gering durchlässig. Bezüglich der angrenzenden benachbarten Bebauung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Auswirkungen zu erwarten.
Herr Surowy (Planungsring) informiert zum überarbeiteten Entwurf.
Herr Kiebjieß (Baumeister Ingenieurbüro Bernburg) fasst noch einmal den Werdegang zusammen. Die vertiefende Untersuchung hat gezeigt, dass es keine Gefährdung für die angrenzenden Grundstücke gibt. Bäume, die erhalten werden können, werden nach Möglichkeit erhalten.
Herr Härtel möchte zügig zu einer Abstimmung kommen. Dieses Thema wurde hinreichend diskutiert.
Herr Siegel bedauert, dass die Aspekte der Ästhetik und die Möglichkeiten der Planungshoheit der Stadt für eine bedarfsgerechte Bebauung nicht ausgeschöpft wurden.
Herr Diesener fragt nach der Notwendigkeit einer Bestandserfassung und nach Kleinstgewerbe. Herr Kiebjieß erklärt, dass nur nicht störendes Gewerbe (Friseur) zulässig ist, ein Schmiedebetrieb nicht.
Zur Bestandssicherung weist Herr Nadler darauf hin, dass die Messstellen bleiben und weiter messen.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Ja-Stimmen |
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| 2 | Enthaltungen |