Auszug - Bebauungsplanverfahren Nr. 02 "Industrie- und Gewerbepark Nord-West" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift - Neuaufstellungsverfahren
05./15 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bau- und Umweltausschuss | |||||||
Datum: | Mo, 29.06.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:25 | |||||||
Raum: | Neues Rathaus | |||||||
Ort: | Konferenzraum Nr. 234 | |||||||
041/2015 Bebauungsplanverfahren Nr. 02 "Industrie- und Gewerbepark Nord-West" mit integrierter örtlicher Bauvorschrift - Neuaufstellungsverfahren |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Frau Großmann Oberbürgermeister | Aktenzeichen: | Amt 61 | |||||
Federführend: | Amt für Stadt- und Verkehrsplanung | Bearbeiter/-in: | Bivour, Christa | |||||
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Frau Großmann informiert zur Beschlussvorlage.
Herr Siegel sagt, was soll er abwägen, er kennt nichts. Wir beschließen etwas, was wir nicht kennen. Es hat zum Vorentwurf Hinweise gegeben. In der Vorlage steht, es hat keine Hinweise gegeben.
Frau Großmann informiert, dass es zu den Vorentwurfsunterlagen weder von Behörden noch von der Öffentlichkeit Hinweise, die die genannten Flurstücke betreffen, gegeben hat. Im Anwendungsbereich des § 33 Abs. 2 BauGB, wo eine erneute Auslegung stattfinden soll für geänderte Bereiche des Bebauungsplanentwurfs besteht eine materielle und formelle Teilplanreife. Erst beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss erfolgt die Abstimmung über die eingegangenen Stellungnahmen.
Herr Nadler weist auf eine nochmalige Auslegung hin.
Frau Meier ist der Meinung, dass der Investor jetzt bauen sollte und gibt ihre Zustimmung.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme |
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