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Auszug - Geschäftsordnung der Stadt Wernigerode  

06./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00
Raum: Neues Rathaus
Ort: Konferenzraum Nr. 234
100/2014 Geschäftsordnung der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Dorff
Oberbürgermeister
Federführend:Haupt- und Rechtsamt Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera

Herr Dorff informiert zur Vorlage und zum Stand der Beschlussfassung in den Gremien.

 

Sitzung

Gremium

 

Ja

Nein

Enth.

06.11.2014

Stadtrat Wernigerode

verwiesen

34

 

 

18.11.2014

Ordnungsausschuss

vertagt

7

1

 

20.11.2014

Finanz- u. Rechnungsprüfungsa.

beschlossen

6

 

1

24.11.2014

Kulturausschuss

vertagt

6

 

1

 

Herr Dorff erläutert die Änderung der 100/01/2014, welche aus der derzeitigen Geschäftsordnung übernommen wurde.

 

Frau Wetzel bittet um Änderungen im § 11 Abs. 2: Über diese Anträge entscheidet der Stadtrat vor Entscheidung über den Sachantrag.

 

§ 11 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: Die Beratung über einen Geschäftsordnungsantrag nach Buchstabe a), d)-k) beschränkt sich auf einen befürwortenden und einen ablehnenden Beitrag. Ein Antrag nach Abs. 1 Buchstabe a) kann nicht von Stadträten gestellt werden, die bereits zur Sache gesprochen haben. Die Änderungen im § 11 übernimmt der Einreicher, so Herr Dorff.

 

Frau Wetzel und Herr Härtel weisen darauf hin, dass die Verwaltung dafür Sorge zu tragen hat, dass auch für die Fraktionsarbeit Räumlichkeiten in den Rathäusern zur Verfügung stehen. Herr Willingmann begrüßt die Ausführungen von Herrn Härtel und plädiert ebenfalls dafür, dieses Recht schriftlich zu fixieren, allerdings muss dies nicht in der Geschäftsordnung sein. Herr Dorff antwortet, dass die Verwaltung den Fraktionen kostenfrei Räumlichkeiten zur Verfügung stellen wird.

 

Herr Härtel plädiert dafür, den § 20 Abs. 1 zu ergänzen:

  1. Die Termine der Ausschusssitzungen werden in der Regel vom Ausschussvorsitzenden in Absprache mit dem Präsidenten festgelegt. (analog § 23 Abs. 1 derzeitige Geschäftsordnung)
  2. Der Ausschussvorsitzende legt die Tagesordnung in Absprache mit dem jeweils zuständigen Dezernenten oder mit einer von ihm beauftragten Person fest. (analog § 23 Abs. 2 derzeitige Geschäftsordnung)

 

Der Einreicher wird vorgenannte Änderungen übernehmen und den Stadträten in geeigneter Form vorlegen.

 

Herr Willingmann verlässt die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen