Auszug - Geschäftsordnung der Stadt Wernigerode
06./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 18:00 | |||||||
Raum: | Neues Rathaus | |||||||
Ort: | Konferenzraum Nr. 234 | |||||||
100/2014 Geschäftsordnung der Stadt Wernigerode | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Stadtrat | |||||
Verfasser: | Herr Dorff Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Haupt- und Rechtsamt | Bearbeiter/-in: | Dietrich, Vera | |||||
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Herr Dorff informiert zur Vorlage und zum Stand der Beschlussfassung in den Gremien.
Sitzung | Gremium |
| Ja | Nein | Enth. |
Stadtrat Wernigerode | verwiesen | 34 |
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Ordnungsausschuss | vertagt | 7 | 1 |
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Finanz- u. Rechnungsprüfungsa. | beschlossen | 6 |
| 1 | |
Kulturausschuss | vertagt | 6 |
| 1 |
Herr Dorff erläutert die Änderung der 100/01/2014, welche aus der derzeitigen Geschäftsordnung übernommen wurde.
Frau Wetzel bittet um Änderungen im § 11 Abs. 2: „Über diese Anträge entscheidet der Stadtrat vor Entscheidung über den Sachantrag.“
§ 11 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: „Die Beratung über einen Geschäftsordnungsantrag nach Buchstabe a), d)-k) beschränkt sich auf einen befürwortenden und einen ablehnenden Beitrag. Ein Antrag nach Abs. 1 Buchstabe a) kann nicht von Stadträten gestellt werden, die bereits zur Sache gesprochen haben.“ Die Änderungen im § 11 übernimmt der Einreicher, so Herr Dorff.
Frau Wetzel und Herr Härtel weisen darauf hin, dass die Verwaltung dafür Sorge zu tragen hat, dass auch für die Fraktionsarbeit Räumlichkeiten in den Rathäusern zur Verfügung stehen. Herr Willingmann begrüßt die Ausführungen von Herrn Härtel und plädiert ebenfalls dafür, dieses Recht schriftlich zu fixieren, allerdings muss dies nicht in der Geschäftsordnung sein. Herr Dorff antwortet, dass die Verwaltung den Fraktionen kostenfrei Räumlichkeiten zur Verfügung stellen wird.
Herr Härtel plädiert dafür, den § 20 Abs. 1 zu ergänzen:
- Die Termine der Ausschusssitzungen werden in der Regel vom Ausschussvorsitzenden in Absprache mit dem Präsidenten festgelegt. (analog § 23 Abs. 1 derzeitige Geschäftsordnung)
- Der Ausschussvorsitzende legt die Tagesordnung in Absprache mit dem jeweils zuständigen Dezernenten oder mit einer von ihm beauftragten Person fest. (analog § 23 Abs. 2 derzeitige Geschäftsordnung)
Der Einreicher wird vorgenannte Änderungen übernehmen und den Stadträten in geeigneter Form vorlegen.
Herr Willingmann verlässt die Sitzung.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Ja-Stimmen |