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Auszug - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode  

04./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 27.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
008/2014 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Drube
Oberbürgermeister
Federführend:SG Grünanlagen/ Friedhöfe Bearbeiter/-in: Dietrich, Vera

Auch diese Vorlage wurde von Herrn Friedrich erläutert. Die Kommunalaufsicht fordert eine neue Gebührenkalkulation mit einer Kostendeckung von 100 %. Wernigerode hat sich zum Friedhof „Am Eichberg“ trotz erhöhter Aufwendungen bekannt. Der Entwurf sieht eine Gebührenerhöhung von 25 % vor.

Herr Schulze sprach sich gegen die enorme Gebührenerhöhung aus und nannte sie unrealistisch. Es soll geprüft werden, ob die Berechnungsgrundlage für die Fixkosten der Rahmenanlage durch eine andere Definition des Friedhofsgeländes geändert werden kann. Damit würde die Gebührenerhöhung geringer ausfallen. Der Friedhof mit seiner Bestattungskultur muss aber auf alle Fälle erhalten bleiben. Über die Vorlage in seiner jetzigen Form kann er heute nicht abstimmen. Auch Herr Mänz kann so nicht zustimmen und bittet um Vertagung. Im Ortschaftsrat Silstedt wurde vorgeschlagen, für die Trauerhalle die Gebühren nur um 40 % zu erhöhen. Die Trauerhalle in Wernigerode hat einen ganz anderen Standard als in Silstedt. Herr Hulzer stellte den Antrag, im § 1 den Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Die Finanzausschussmitglieder verständigten sich darauf die Abstimmung der Vorlage zu vertagen.

 

Dem Antrag auf Vertagung der Beschlussvorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. (Frau Hopstock und Herr Müller haben nicht mit abgestimmt)