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Auszug - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Wernigerode  

02./14 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:10
Raum: Rathaus Ratswaage
Ort:
001/2014 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Wernigerode
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Schattenberg
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Schattenberg, Kerstin

Herr Hulzer gab Erläuterungen zum Ergebnisplan 2014. Der Ergebnisplan umfasst

 

                            56.443.400 € ordentliche Erträge

                              3.505.900 € interne Leistungsbeziehungen

59.949.300 €

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sowie                            56.443.400 € ordentliche Aufwendungen

                              3.505.900 € interne Leistungsbeziehungen

                            59.949.300 €

                            ==========

 

und ist damit wie im § 90 III GO vorgeschrieben, ausgeglichen.

Die Stadt hat 66 Produkte gebildet, die in 5 Teilpläne (Budgets) mit insgesamt 13 Unterbudgets gegliedert sind. Die Teilpläne (Budgets) sind nach der städtischen Dezernatsstruktur aufgebaut. Der Ergebnishaushalt weist noch keine Abschreibungen aus, da die Eröffnungsbilanz noch nicht erstellt ist. Er ist insofern noch ein Torso, verglichen mit dem Zahlenwerk kommender Jahre. In der Haushaltsdurchführung werden die Abschreibungen aber gebucht. Neben dem Ergebnishaushalt wird noch ein Finanzplan erstellt, der den investiven Bereich und alle Einzahlungen und Auszahlungen beinhaltet. Dieser wird am 20.02.2014 behandelt.

Die Erträge sind untergliedert in:

Steuern und ähnliche Abgaben - diese beinhalten alle Steuereinnahmen der Stadt. u.a. auch die Gewerbesteuer, die auf 430 v.H. gesenkt wurde

Zuwendungen und allg. Umlagen - z.B. Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen nach dem Kifög

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - z.B. Benutzungs- und Verwaltungsgebühren

privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen – u.a. Erstattungen, Mieten und Pachten

sonstige ordentliche Erträge - z.B. Konzessionsabgaben, Bußgelder

Finanzerträge - u.a. Zinserträge, Gewinnabführungen

Die Aufwendungen sind untergliedert in:

Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen - alle Personalausgaben

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - u.a. Werterhaltung, Bewirtschaftungskosten, Aufwendungen für Mieten und Dienstleistungen

Transferaufwendungen - Zuwendungen und Zuschüsse z.B. an Vereine und Gesellschaften

Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage

sonstige ordentliche Aufwendungen - u.a. Geschäftsausgaben, Versicherungen, Steuern,

Planungsleistungen

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen - Zinsausgaben für Kredite

 

In der anschließenden Diskussion wurden die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Auf die Frage nach der Absenkung des Hebesatzes über 2014 hinaus antwortete Herr Hulzer, dass dies die aktuelle Finanzlage erlauben muss.

 

Zum Zuschuss an die WTG in den Jahren 2015 bis 2017 sagte Herr Hamecher, das diese zum Wirtschaftsplan abweichen und er dies prüft. Die Abweichung ist durch einen Übertragungsfehler zu Stande gekommen und wird wie folgt korrigiert:

2015 alt: 318.300 €              neu: 221.000 €;                            2016 alt: 323.000 €               neu: 290.000 €

2017 alt: 323.000 €              neu: 335.000 €.

 

Eine Aufstellung mit den freiwilligen Ausgaben wird noch erarbeitet.